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(© Foto: iStock)
Jochen Pimpertz IW-Nachricht 14. Februar 2020

Höheres Rentenalter ist keine Rentenkürzung

Die Rentenkommission der Bundesregierung spart offenbar eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze aus. Unter anderem argumentiert die SPD, dass dies einer Rentenkürzung gleichkäme. Ein Denkfehler: Die steigende Lebenserwartung führt bei einer starren Altersgrenze dazu, dass Renten länger bezogen werden und damit die Rentenlast insgesamt weiter steigt.

Seit Sommer 2018 tagen Wissenschaftler, Politiker und andere Experten in der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Die Bundesregierung hat den Kreis eingesetzt, um endlich konkrete Vorschläge zur Zukunft der Altersvorsorge auszuarbeiten. Offenbar gestaltet sich das nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung aber problematisch: Demnach ringt die Kommission um geeignete Empfehlungen zur Weiterentwicklung der umlagefinanzierten Alterssicherung und klammert eine Anhebung der Regelaltersgrenze aus – auch gegen den Rat ihrer wissenschaftlichen Mitglieder. SPD und Gewerkschaften behaupten immer wieder, dass ein höheres Rentenalter einer Rentenkürzung gleichkomme. Dieses Argument ist aber aus mehreren Gründen falsch.

Renteneintrittsalter auf dem Niveau von 1970

So wird die demografische Entwicklung unter anderem durch eine stetig steigende Lebenserwartung getrieben. Das zeigt sich auch daran, dass die Rentenbezugsdauer immer länger währt. Dazu ein einfacher Blick in die Statistik: In den Jahren 1970 und 2018 gingen westdeutsche Versicherte – ausgenommen Erwerbsminderungsfälle – im Schnitt mit 64,3 beziehungsweise 64,2 Jahren in den Ruhestand, also zu einem ähnlichen Lebensalter. Die durchschnittliche Bezugsdauer der Versichertenrenten hat sich aber im gleichen Zeitraum von 11,1 auf 19,7 Jahre verlängert. Wenn das Argument von SPD und Gewerkschaften stimmen würde, dann ist zunächst festzuhalten, dass in den vergangenen Dekaden mit der längeren Rentenbezugsdauer eine Rentenerhöhung einhergegangen ist.

SPD-Logik kommt ständiger Rentenerhöhung gleich

Wenn nun argumentiert wird, dass eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze mit einer Rentenkürzung gleichzusetzen sei, dann stellt das den Zusammenhang auf den Kopf. Denn wenn die Lebenserwartung künftig steigt, aber die Regelaltersgrenze ab 2031 unverändert bei 67 Jahren bestehen bleibt, dann würde das nach der SPD-Argumentation bedeuten, dass diese „Rentenerhöhung“ sich weiter fortsetzt. Eine an die steigende Lebenserwartung gekoppelte Fortschreibung der Regelaltersgrenze führt deshalb nicht zu einer Rentenkürzung, sondern sie würde lediglich verhindern, dass die Kosten einer immer längeren Rentenbezugsdauer auf die Schultern der aktiven Beitragszahler geladen werden. Das war schon in der Vergangenheit der Fall: Denn mit der bislang stetig steigenden Bezugsdauer hat sich die Zahl der Versichertenrenten in Deutschland seit 1992 von 13,7 auf über 20 Millionen erhöht – und die Folgen der Bevölkerungsalterung stehen der Rentenversicherung erst noch bevor.

Nachbarn haben auf steigende Lebenserwartung reagiert

Die „Rente mit 67“ ist dabei längst nicht mehr Vorbild in Europa. So wird in Dänemark im Jahr 2030 bereits eine Altersgrenze von 68 Jahren gelten, die dann mit einer weiter steigenden Lebenserwartung fortgeschrieben wird. Bei unseren niederländischen Nachbarn gilt die „Rente mit 67“ sogar schon ab dem nächsten Jahr. Auch sie wird danach an die Entwicklung der Lebenserwartung angepasst und schließt einen vorgezogenen Bezug der Grundrente sogar aus.

Auch wenn sich das christdemokratische Lager für eine regelgebundene Anpassung der Altersgrenze ausspricht, ist es aber nicht vor rentenpolitischen Fehlschlüssen gefeit. Als Gegenvorschlag zur geplanten Grundrente sprechen sich aktuell einige Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag dafür aus, den Arbeitgeberbeitrag für Geringverdiener zu erhöhen, um eine gewünschte Mindestrentenhöhe zu erreichen. Das würde aber die Arbeitskosten der betroffenen Arbeitnehmer belasten. Schlimmer noch: Die zusätzlichen Beitragseinnahmen kämen im Umlageverfahren den aktuellen Rentnern zugute. Künftige Generationen von Beitragszahlern würden dadurch nicht entlastet, sondern eher noch mit zusätzlichen Rentenansprüchen in der Zukunft konfrontiert.

Politisch verordnete Denkverbote sind also nicht nur ein Problem für die Beitragszahlern, besonders für die Jüngeren. Sie behindern auch die Arbeit der Kommission, die bis März Vorschläge zur Zukunft der Alterssicherung in Deutschland formulieren soll. 

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