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IW-Nachricht 13. August 2015 Betriebliche Altersvorsorge

Freier Wille statt Pflicht

Erst forderte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die betriebliche Altersvorsorge über die Tarifverträge zu stärken. Nun will der Arbeitnehmerflügel der CDU gar eine Pflicht zur betrieblichen Rente einführen – inklusive verpflichtendem Arbeitgeberanteil. Diese Forderungen schießen weit über das Ziel hinaus.

Wer ein Leben lang Leistungen in die Rentenversicherung einbezahlt habe, müsse sich darauf verlassen können, "ein Alterseinkommen zu erhalten, das oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt", heißt es in dem Entwurf der CDA für ihr neues Grundsatzprogramm. Der Arbeitnehmerflügel der CDU sieht darin eine verpflichtende Betriebsrente vor. Die Arbeitgeber sollen zudem einen Teil dazu beisteuern.

Angesichts der Tatsache, dass bereits 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – einschließlich des Öffentlichen Dienstes – hierzulande mindestens eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge nutzen, ist die Forderung nicht ohne weiteres nachzuvollziehen.

  • Grundsätzlich erhöht ein verpflichtender Zuschuss der Arbeitgeber bei unveränderten Bruttolöhnen die Arbeitskosten. Das kann aber die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen, wenn zusätzliche Ausgaben nicht über eine höhere Produktivität der Arbeitnehmer erwirtschaftet werden.
  • Außerdem ist nicht jeder Beschäftigte, der auf betriebliche Altersvorsorge verzichtet, automatisch im Alter von Armut bedroht. Den Arbeitnehmern stehen auch andere geförderte Vorsorgealternativen offen. Dazu zählt nicht nur das Riester-Sparen, sondern beispielsweise auch der Hausbau.
  • Ebenso wenig zieht das Argument, dass Arbeitnehmern mit niedrigen Verdiensten Möglichkeiten zur Vorsorge fehlen. Zum einen ist nicht klar, ob die Betroffenen nur ergänzend zum Haushaltseinkommen beisteuern und die Alterssicherung über das Einkommen des Ehepartners erfolgt. Zum anderen würde eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge gerade diese Gruppen belasten, wenn ein obligatorischer Arbeitgeberzuschuss nicht durch entsprechenden Lohnverzicht an anderer Stelle kompensiert wird.

Statt immer neuer Gesetze und Reglementierungen sollte die Politik die Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge einmal kritisch betrachten. Fünf verschiedene Wege, um die Betriebsrente zu organisieren, und komplizierte Haftungsregeln machen das Thema gerade für kleine und mittlere Betriebe zu einem regelrechten Minenfeld.

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