Seit gut einem Jahr müssen die Hersteller innovativer Medikamente den gesetzlichen Krankenkassen einen höheren Rabatt auf ihre Produkte gewähren. Gerechtfertigt ist dieser Abschlag jedoch nicht mehr.

Zwangsrabatt ist nicht mehr zeitgemäß
Vor gut einem Jahr rechnete das Bundesgesundheitsministerium mit einem Minus von bis zu 11 Milliarden Euro für 2011. Deshalb sah es sich im vergangenen Sommer gezwungen, die Preise für innovative Medikamente einzufrieren und den Herstellern einen um 10 Prozentpunkte höheren Zwangsrabatt von mittlerweile 16 Prozent abzuverlangen. Inzwischen hat sich das Bild aber komplett geändert:
- Die günstige Beschäftigungs- und Lohnentwicklung beschert dem Gesundheitsfonds in diesem Jahr statt einem Defizit voraussichtlich einen Überschuss von 8,6 Milliarden Euro.
- Auch auf der Ausgabenseite wurde gespart – allerdings nur bei den Arzneimittelausgaben. Während diese im 1. Halbjahr 2011 um knapp 1 Milliarde Euro bzw. 6 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum sanken, legten zum Beispiel die Aufwendungen für die ambulante Versorgung um eine halbe Milliarde Euro zu, die Ausgaben für die stationäre Versorgung sogar um gut 1,2 Milliarden Euro.
Der Zwangsrabatt ist unter diesen Umständen nicht mehr gerechtfertigt. Immerhin: Der Rabatt soll jedes Jahr überprüft werden – und jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

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