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(© Foto: Kotin Dmitrii - Fotolia)
Digitales Gesundheitswesen IW-Nachricht 27. Mai 2015

Zuckerbrot und Peitsche

Bislang wird das Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen kaum ausgeschöpft. Jetzt soll ein neuer Gesetzentwurf Abhilfe schaffen. Doch auch dies kann nur ein Anfang sein.

Das Thema der digitalen Vernetzung ist bereits im Bewusstsein der deutschen Industrie verankert. Auch im Gesundheitswesen wecken die digitalen Möglichkeiten Hoffnungen auf eine effektivere und effizientere Medizin. Dabei geht es um weit mehr als den „Arzt-Finder“ im Internet oder die Gesundheits-App, die uns laufend über unseren medizinischen Status informiert. Große Potenziale werden zum einen in der personalisierten Medizin gesehen. Erst die Auswertung und Nutzung komplexer Datensätze – etwa durch die Entschlüsselung des menschlichen Genoms – erlauben eine Diagnose und Therapie, die passgenau auf die individuellen Besonderheiten abgestimmt wird.

Zum anderen ruhen die Hoffnungen auf einer besseren Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen. Zwar nutzen Praxen und Krankenhäuser bereits digitale Daten. Doch der Transfer dieser Daten erfolgt viel zu oft noch analog. Eine digitale Übermittlung von Informationen kann aber helfen, sowohl Effizienzpotenziale zu heben, zum Beispiel weil Mehrfachuntersuchungen vermieden werden können, als auch die medizinische Qualität zu verbessern. Denn Informationen über Vorerkrankungen, Allergien oder weitere Medikationen stehen einem Arzt nur dann zur Verfügung, wenn er über sämtliche Arztkontakte des Patienten im Bilde ist.

Nach jahrelangem Hickhack insbesondere um den Datenschutz im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte ist Gesundheitsminister Herrmann Gröhe nun der Kragen geplatzt: Mit seinem Entwurf für ein E-Health-Gesetz soll die Vernetzung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen beschleunigt werden. Im Rahmen des E-Health-Gesetzes soll unter anderem die elektronische Gesundheitskarte mit neuen Funktionen ausgestattet werden. Über die Stammdaten hinaus, wie Name, Wohnort, Versicherung, sollen auch Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden, die etwa in der Notfallversorgung hilfreich sind oder die Gefahr von Wechselwirkungen bei Mehrfach-Medikationen verringern. Der Datenschutz hat dabei oberste Priorität:Künftig soll ein sicheres Datennetz zwischen Krankenhäusern, Ärzten, Krankenkassen, Apotheken und auch den Patienten die derzeitigen unsicheren Parallelnetze ersetzen.

Um die digitale Vernetzung voranzutreiben, werden erstmals Anreize und Sanktionen gesetzlich verankert. So sollen Ärzte für den mit der Anlage und Pflege des Notfalldatensatzes verbundenen Dokumentationsaufwand eine Vergütung erhalten. Kommen Ärzte dagegen zum Beispiel ihrer Verpflichtung zur Versichertenstammdatenprüfung nicht nach, wird ihnen die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen gekürzt.

Die Einführung des E-Health-Gesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung und muss konsequent weiterverfolgt werden: Denn nicht nur die Potenziale der elektronischen Gesundheitskarte sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Informations- und Kommunikationstechnologien treiben den medizinischen Fortschritt und können helfen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. So kann beispielsweise mit Hilfe der Telemedizin die medizinische Versorgung im ländlichen Raum auch zukünftig gesichert werden.

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