Mit aller Macht wird die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes heute durch den Bundestag gebracht. Um viele Punkte wie die Behandlung von selbst erzeugtem Strom wurde bis zum Schluss gerungen, nicht zuletzt wegen Querelen mit der EU-Kommission. Wie lange das neue Regelwerk Bestand hat, ist indes fraglich.
Reform der Reform ist absehbar
Kurz vor der Verabschiedung im Bundestag haben die Koalitionsfraktionen auf über 200 Seiten ihre letzten Änderungen am EEG-Entwurf dargelegt. Eine davon: Strom, der vom Verbraucher selbst erzeugt wurde, soll stufenweise nur mit 30 Prozent (2015), 35 Prozent im Jahr 2016 und dann mit 40 Prozent ab 2017 belastet werden – allerdings nur soweit es sich um Erneuerbare-Energien- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen handelt. Für den Rest soll die volle Umlage fällig werden.
Damit sind ökologisch sinnvolle Stromversorgungskonzepte der Industrie, wie beispielsweise die Nutzung von Kuppelgasen, wirtschaftlich in Frage gestellt. Zuvor sollten solche Anlagen nur 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Auch der zugesicherte Bestandsschutz wurde in letzter Sekunde aufgeweicht. Der soll nur bis 2017 gelten – eine eklatante Unsicherheit für weite Teile der Industrie, in der die Eigenerzeugung gang und gäbe ist.
Positiv hingegen ist, dass entgegen der ursprünglichen Pläne die Direktvermarktung von erneuerbarem Strom aus Anlagen ab 100 KW bereits 2016 statt 2017 verpflichtend sein soll. Damit wird der Anreiz, Strom dann einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird, gestärkt. Allerdings werden Preisschwankungen weiterhin zu großen Teilen über die Förderung kompensiert. Hier hätte man die Anlagenbetreiber stärker am Preisrisiko beteiligen können.
Zudem wurde versäumt, das EEG auf den EU-Binnenmarkt für Strom auszurichten. Die Frage, wie mit importiertem Ökostrom der europäischen Nachbarländer umzugehen ist, sorgt auch für Unstimmigkeiten mit der EU-Kommission. Nicht zuletzt deshalb steht das Mammutwerk auf tönernen Füßen und eine Reform der Reform ist absehbar.
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