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IW-Nachricht 17. November 2015 Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen

Neue Grenzen sind unnötig

Arbeitsministerin Andrea Nahles will mit ihrem Gesetzentwurf „die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern“. Dadurch wird der Einsatz von Zeitarbeit und Werkverträgen grundsätzlich beschränkt. Doch das ist unnötig.

Zeitarbeit und Werkverträge sind zwei wichtige Flexibilisierungsinstrumente mit denen sich Unternehmen in Deutschland bislang an Veränderungen in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld anpassen konnten. Volkswirtschaft und Arbeitsmarkt als Ganzes haben hiervon profitiert – nicht umsonst geht es Deutschland derzeit wirtschaftlich gut.

Nun aber soll ein neues Gesetz vieles ändern – dabei gibt es für eine Neu-Regulierung gar kein Handlungsbedarf:

Zeitarbeitnehmer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig unbefristet beschäftigt und für sie gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer auch. In der Zeitarbeitsbranche gelten nahezu flächendeckend Tarifverträge. Zeitarbeit hat sich auch als beschäftigungspolitisches Instrument der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt bewährt – zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer waren zuvor arbeitslos. Zugleich bietet die Branche überdurchschnittlich große Chancen für Geringqualifizierte.

Werkverträge ermöglichen den Unternehmen, die Vorteile der Arbeitsteilung zu nutzen und erhöhen damit die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze der Stammbelegschaft. Es gibt keine Belege dafür, dass es sich bei Werkverträgen um prekäre Arrangements handelt. Im Gegenteil: Selbstständige Werkvertragsnehmer sind überdurchschnittlich qualifiziert und verdienen dementsprechend gut: Ihr mittleres Bruttomonatseinkommen liegt bei 2.600 Euro – abhängig Beschäftigte kommen im Durchschnitt nur auf 2.300 Euro.

Sollte es im Einzelfall doch einmal zu Missbrauch der bisherigen Regelungen kommen, ist das ein Fall für das Arbeitsgericht. Die Bundesregierung sollte daher neue Regulierungen auf ein vernünftiges Maß begrenzen. Insbesondere bestehende tarifliche Vereinbarungen müssen dabei stärker respektiert werden.

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