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Nachhaltigkeitsexperte Kai Niebert, DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi, Bundeskanzler Olaf Scholz und BDI-Präsident Siegfried Russwurm bei der ersten Konzertierten Aktion im Juni 2022. (© Foto: GettyImages)
IW-Nachricht 15. September 2022 Hagen Lesch

Konzertierte Aktion: Steuerfreie Einmalzahlungen gegen die Lohn-Preis-Spirale

Am heutigen Donnerstag treffen sich Vertreter der Bundesregierung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erneut im Rahmen der sogenannten Konzertierten Aktion. Die Bundesregierung hat angekündigt, tarifliche Einmalzahlungen steuerfrei zu stellen – der Ansatz hat sich bereits in der Corona-Pandemie bewährt und kann dazu beitragen, eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern.

Angesichts der gerade anlaufenden Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektro-Industrie und der anstehenden Verhandlungen in der Chemischen Industrie sowie im Öffentlichen Dienst kommen das Treffen und der Vorstoß der Bundesregierung zum richtigen Zeitpunkt: Die steuerfreie Einmalzahlung könnte der Joker sein, um eine Lohn-Preis-Spirale zumindest abzudämpfen. Zwar lehnten die Gewerkschaften Einmalzahlungen zuletzt mit dem Hinweis ab, die Inflation sei auch nicht einmalig, sondern dauerhaft – allerdings werden sie den Arbeitnehmern kaum die Chance auf „brutto gleich netto“ nehmen wollen. Ein Vollzeitarbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt von 49.200 Euro hätte bei einer steuerfreien Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro ein Lohnplus von 6,1 Prozent, bei 1.500 Euro Einmalzahlung wären es immer noch gut 3 Prozent. Bei Arbeitnehmern mit geringeren Einkommen fiele der prozentuale Anstieg deutlich höher aus, sie würden überproportional entlastet. 

Lohn-Preis-Spirale nach Ölpreisschock in den 1970er Jahren

Für Unternehmen, die genau wie ihre Mitarbeiter unter den hohen Energiepreisen leiden und teilweise schon über Produktionseinschränkungen nachdenken, führt das kurzfristig zu einem weiteren Kostenschub, den nicht alle stemmen können. Hier sind die Tarifparteien gefragt: Sie müssen branchenspezifische Lösungen finden und die Höhe von Einmalzahlungen betrieblich differenzieren. Dennoch beinhalten Einmalzahlungen auch aus Unternehmenssicht einen Charme: Die Lohnkosten steigen nicht dauerhaft. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass steigende Lohnkosten die Preise auf breiter Front in die Höhe treiben und den geldpolitischen Restriktionskurs der Europäischen Zentralbank verschärfen. Zur Erinnerung: Nach dem ersten Ölpreisschock in den 1970er Jahren kam es aufsetzend auf bereits zuvor kräftig steigende Lohnstückkosten zu einer Lohn-Preis-Spirale, die nur durch entschiedenes Eingreifen der Bundesbank gestoppt werden konnte, worunter damals die Konjunktur litt. Es kam zu einer Stabilisierungsrezession.

Wohlstandsverluste müssen akzeptiert werden

Die Konzertierte Aktion bietet die Chance, gemeinsam aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Die Europäische Zentralbank hat mit ihrer jüngsten Zinserhöhung signalisiert, dass sie die Inflation bekämpfen will. Die Bundesregierung lindert die Folgen der Teuerung, indem sie nicht nur Arbeitnehmern und Bürgern finanziell unter die Arme greift, sondern nun auch den Tarifparteien anbietet, tarifvertraglich vereinbarte Einmalzahlungen steuerfrei zu stellen. Die Tarifpolitik muss nun den Ball aufnehmen und damit eine Stabilisierungsrezession wie in den 1970er Jahren verhindern. Den Gewerkschaften fällt dabei die undankbare Aufgabe zu, den durch die steigenden Energiepreise entstandenen Wohlstandsverlust nicht durch hohe Lohnsteigerungen auf die Unternehmen abzuwälzen, sondern zu akzeptieren. Die Konzertierte Aktion wird nur dann Erfolg haben, wenn sich diese Einsicht durchsetzt.
 

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