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Tarifbindung IW-Nachricht 1. Juni 2016

Tarifpolitik: Den Flächentarifvertrag stärken

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeitet nur noch die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Um diesen Trend zu stoppen, müssen die Tarifpartner künftig mehr Rücksicht auf ertragsschwächere Betriebe nehmen.

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Der Flächentarifvertrag hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Vorteile: Die Betriebe müssen nicht jeden Arbeitsvertrag individuell aushandeln, was ihnen Kosten spart. Außerdem gilt über die Laufzeit des Flächentarifvertrags hinweg eine branchenweite Friedenspflicht, die Störungen durch Streiks vermeidet und Planungssicherheit schafft. Und schließlich vermeidet er eine gegenseitige Lohnunterbietung, von der die Arbeitnehmer profitieren. (Ein historischer Rückblick: Flächentarifvertrag und Tarifpartnerschaft in Deutschland)

Trotz dieser Vorteile galten 2015 im Westen nur noch für 51 Prozent aller Beschäftigten Flächentarifverträge – zwei Prozentpunkte weniger als 2014. Immerhin stieg die Flächentarifbindung im Osten um einen Prozentpunkt auf 37 Prozent. Bundesweit liegt die Quote nach IW-Berechnungen damit bei 48 Prozent (2014: 50 Prozent).

Um einen weiteren Rückgang der Tarifbindung zu vermeiden, müssen Flächentarifverträge nicht nur flexible Regelungen vorsehen. Die Gewerkschaften müssen auch darauf achten, dass ertragsschwächere Betriebe die tariflichen Bedingungen erfüllen können. Je länger sich die Tariflohnsteigerungen am Branchendurchschnitt orientieren, desto größer wird naturgemäß die Zahl an Betrieben, die Probleme bekommt. Flächentarifverträge sollten daher mehr Freiraum für betriebliche Spielräume eröffnen. Die zuletzt in der Metall- und Elektro-Industrie vereinbarten Möglichkeiten, Einmalzahlungen zu variieren oder tabellenwirksame Erhöhungen zu verschieben, sind wichtige erste Schritte.

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Dennis Byrski / Hagen Lesch: Tarifbindung und Flächentarifvertrag in Deutschland – ein historischer Rückblick

IW-Analyse

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