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(© Foto: shaunl/iStock)
CETA IW-Nachricht 13. Oktober 2016

Ein Schritt weiter

Das Bundesverfassungsgericht hat zugestimmt, dass CETA vorläufig angewendet werden darf. Zwar können Teile von CETA erst in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat einwilligen. Doch die Entscheidung ist ein wichtiges Signal – auch dafür, dass die Sorgen der Freihandelskritiker überzogen oder unbegründet sind.

In einem Eil-Antrag hatten CETA-Kritiker das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada zu stoppen. Die Richter lehnten das jedoch ab. Sie widersprachen damit einem der Hauptkritikpunkte der Gegner – nämlich dass die vorläufige Anwendung eines womöglich verfassungswidrigen Abkommens gravierende Folgen hätte.

Die Gegner kritisieren zudem immer wieder, das Abkommen sei nicht demokratisch legitimiert. Doch die vorläufige Anwendung steht in keinem Widerspruch zu dieser Forderung. Sie soll sich nur auf Bereiche erstrecken, die eindeutig in der Zuständigkeit der Europäischen Union und seinen Institutionen liegen. Dazu gehört etwa der Abbau von Zöllen – eine Entscheidung, die über Abstimmungen im EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament demokratisch legitimiert ist.

Jene Teile des Abkommens, die in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten eingreifen, können vorerst nicht Teil der vorläufigen Anwendung sein. Sie sollen erst nach den nationalen Ratifizierungsprozessen in Kraft treten.

Hätte das Gericht dem deutschen Vertreter im EU-Ministerrat aufgetragen, gegen die vorläufige Anwendung von CETA zu stimmen, hätte dies eine der Kernkompetenzen der europäischen Institutionen in Frage gestellt. Denn wenn die EU-Mitgliedsstaaten den europäischen Institutionen nicht gestatten, in Handelsfragen selbst zu entscheiden, ist fraglich, wie handlungsfähig die EU überhaupt ist. Es ist für die Union schwierig genug, die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Großmächten wie den USA zu führen. Wenn dazu noch das eigene Lager bei Handelsfragen zerstritten ist, ist das für die Macht der Europäischen Union in der globalen Wirtschaftspolitik fatal.

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