Berufstätige mit abgeschlossener Aus- oder Fortbildung werden künftig studieren können, ohne das Abitur nachholen zu müssen. Auf der 325. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen die Länder, den Hochschulzugang für Berufstätige nach bundesweit einheitlichen Kriterien zu gestalten.
Fortschritt für Berufstätige
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben im Oktober 2008 die „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ gestartet. Ziel der Initiative ist es, die Qualität des Bildungssystems deutlich zu steigern und die Höherqualifizierung stärker zu fördern. Dafür soll das Bildungssystem durchlässiger werden, etwa indem der Hochschulzugang geöffnet wird, um die Zahl der Studienanfänger zu steigern.
Nun haben die Länder im Rahmen der KMK eine ihrer zentralen Selbstverpflichtungen umgesetzt und einheitliche länderübergreifende Kriterien für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber ohne Abitur vereinbart. Demnach erhalten Absolventen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker, Fachwirt und vergleichbarer Abschlüsse den allgemeinen Hochschulzugang. Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung steht unter bestimmten Voraussetzungen der fachgebundene Zugang zur Hochschule offen.
Dies ist ein wichtiger Schritt hin zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Um Berufspraktikern nicht nur den Zugang zu öffnen, sondern ihnen ein erfolgreiches Studieren zu ermöglichen, ist es nun erforderlich, ihnen beim Start ins Studium etwa über Brückenkurse zu helfen. Zudem muss klar definiert werden, wie beruflich erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium angerechnet werden können. Eine aktuelle IW-Studie hat gezeigt, dass beispielsweise ein staatlich geprüfter Betriebswirt bei einer angemessenen Vergabe sogenannter Credit-Points und entsprechender Förderung sein Bachelorstudium in vier statt sechs Semestern absolvieren könnte.
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