1. Home
  2. Presse
  3. IW-Nachrichten
  4. Einsicht mit halber Kehrtwende
Zeige Bild in Lightbox Einsicht mit halber Kehrtwende
(© Foto: contrastwerkstatt - Fotolia)
Mindestlohn IW-Nachricht 14. November 2011

Einsicht mit halber Kehrtwende

Die CDU ist von ihrer ursprünglichen Absicht abgerückt, eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze einzuführen, die sich am Branchenmindestlohn der Zeitarbeit orientiert. Nun soll eine Lohnuntergrenze in solchen Branchen festgelegt werden, in denen es keine Tarifverträge gibt. Damit geht die Partei nicht über die bestehenden Möglichkeiten hinaus, Lohnuntergrenzen einzuführen.

In Branchen mit geringer oder ohne Tarifbindung ist es schon heute nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz möglich, eine Lohnuntergrenze festzulegen. Bislang wurde von dieser Möglichkeit aber noch kein Gebrauch gemacht. Für den neuen Vorschlag spricht, dass es verfahrensmäßig einfacher und unbürokratischer ist, tariffreie Zonen durch eine einheitliche Lohnuntergrenze zu regeln. Die ursprünglich vorgesehene Orientierung an der Zeitarbeit macht wenig Sinn, weil die Arbeitnehmerüberlassung zwar viele Geringqualifizierte beschäftigt, diese aber längst nicht in allen Branchen einsetzt, sondern nur dort, wo es sich auch lohnt. Das Geschäftsmodell der Zeitarbeit basiert auf einem Stundenlohn von mindestens 7 Euro, der eben nicht überall erwirtschaftet werden kann.

Die nun vorgeschlagene Ausrichtung an den vorhandenen tariflichen Branchenmindestlöhnen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist allerdings auch problematisch: Mit rund 7 bis 11 Euro ist der Korridor in der untersten Mindestlohnstufe schon sehr breit. Die Gewerkschaften könnten ihre Verhandlungspartner in Branchen mit einem geringen tariflichen Mindestlohn unter Druck setzen, höheren Löhnen zuzustimmen - mit dem Ziel, den Weg für höhere Lohnuntergrenzen freizumachen.

Mehr zum Thema

Artikel lesen
Die statistische Erfassung von Tarifbindung und Tarifgeltung
Hagen Lesch / Christoph Schröder IW-Report Nr. 45 19. September 2023

Die statistische Erfassung von Tarifbindung und Tarifgeltung

Unter Tarifbindung wird häufig einseitig allein die Mitgliedschaft des Betriebs in einem Arbeitgeberverband verstanden. Nach dem Tarifvertragsgesetz setzt Tarifbindung eine gleichzeitige Mitgliedschaft auf der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite – und ...

IW

Artikel lesen
Hagen Lesch / Lennart Eckle IW-Report Nr. 38 8. August 2023

Tarifpolitischer Bericht 1. Halbjahr 2023: Inflation facht Tarifkonflikte an

Im ersten Halbjahr fanden in den zwanzig der im IW-Konfliktmonitoring einbezogenen Branchen 13 Tarifverhandlungen statt, unter anderem im Öffentlichen Dienst, im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel, bei der Deutschen Post und bei der Deutschen Bahn. Viele ...

IW

Mehr zum Thema

Inhaltselement mit der ID 8880