Zwischen 700.000 und 800.000 Vermittlungsgutscheine geben die Arbeitsagenturen im Jahr aus. Mit den Gutscheinen können Arbeitslose private Vermittler beauftragen, für sie einen Job zu finden. Gelingt das, erhält der Vermittler eine Vergütung von der Arbeitsagentur. Obwohl sich das Instrument in Evaluationsstudien als effektiv erwiesen hat, werden weniger als 8 Prozent der Gutscheine auch eingelöst.
Bislang für die Katz
Im Portfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente führt der Vermittlungsgutschein ein Nischendasein: Von den Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Höhe von insgesamt 16,8 Milliarden Euro entfallen darauf ganze 45 Millionen Euro.
Dass der Gutschein nicht stärker genutzt wird, hat nicht zuletzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu verantworten. Die Arbeitsvermittler müssten ihn stärker bewerben. Doch die BA ist über die private Konkurrenz nicht recht glücklich. Sie beklagt eine Tendenz zum Rosinenpicken bei den Vermittlern sowie Drehtür- und Mitnahmeeffekte.
Private Vermittler kritisieren, dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden. Die bürokratischen Hürden zur Einlösung der Gutscheine bei einer erfolgreichen Vermittlung sind unnötig hoch. Zudem ist die Vergütung für die Vermittlung schwieriger Fälle zu niedrig und obendrein seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 nicht angehoben worden.
Auf einen Kritikpunkt hat der Gesetzgeber immerhin reagiert: Ab 2011 besteht ab einer Dauer der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen ein Anspruch auf den Vermittlungsgutschein. Bisher galt eine Frist von 2 Monaten. Im Interesse einer zügigen Vermittlung wäre allerdings die ersatzlose Streichung der Wartezeit die beste Lösung.
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