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Susanna Kochskämper / Jochen Pimpertz IW-Nachricht 5. Oktober 2020

Pflegefinanzierung: Wieder einmal die Gießkanne

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute seine geplante Reform zur künftigen Pflegefinanzierung vorgestellt. Sie enthält einige wichtige Punkte, zeigt aber auch dieselben Schwächen wie schon die vergangenen Rentenreformen: Mit der Gießkanne werden Hilfen adressiert, von denen einmal mehr jene profitieren, die kaum der Hilfe bedürfen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist so konzipiert, dass die Pflegeversicherten einen Teil der Pflegekosten selbst aufbringen. 774 Euro pro Monat beträgt der Eigenanteil im bundesdeutschen Durchschnitt – und er steigt seit Jahren fast kontinuierlich. Zusätzlich müssen stationär Pflegebedürftige noch Unterkunfts- und Verpflegungskosten und oftmals den sogenannten Investitionskostenanteil tragen – insgesamt macht dies rund 2.015 Euro aus.

Den steigenden Eigenanteilen in der stationären Pflege will Spahn jetzt einen Riegel vorschieben: Sie sollen künftig auf drei Jahre begrenzt sein und maximal 700 Euro betragen. Doch die Begrenzung der Eigenanteile hat fragwürdige Verteilungswirkungen.

Gutverdiener werden entlastet

Die Eigenanteile unterscheiden sich je nach Bundesland – streng genommen sogar je nach Region. In Ostdeutschland liegen sie zum Teil deutlich unter dem bundesweiten Schnitt von 774 Euro. Auch in Niedersachen, Schleswig-Holstein und Bremen sind die Pflegekosten im Heim geringer als 700 Euro im Monat. Von einer Deckelung der Eigenanteile auf 700 Euro profitieren also nur die Pflegebedürftigen in den Bundesländern, in denen die Eigenanteile deutlich höher als 700 Euro im Monat sind – das ist zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern, NRW und Berlin der Fall.

Von einer Begrenzung auf drei Jahre profitieren diejenigen, die lange auf Pflege im Heim angewiesen sind. Mehr noch, eine steuerfinanzierte Begrenzung der Eigenanteile an den Pflegekosten entlastet vor allem Personen, die sich auch über vier oder fünf Jahre eine Versorgung im Pflegeheim aus eigener Kraft leisten könnten. Ein Steuerzuschuss zur Finanzierung lässt sich aber beim besten Willen nicht mit „versicherungsfremden Leistungen“ begründen. Deshalb müsste auch die private Pflegeversicherung in den Genuss von Steuermitteln kommen. Denn ihre Versicherten unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Versicherungspflicht und auch für sie würde die Begrenzung der Eigenanteile greifen.

Tariflöhne lassen Pflegekosten steigen

Ein weiteres, in der Branche heiß diskutiertes Thema sind die Löhne in der Pflege. Mit Blick auf die Attraktivität des Pflegeberufs fordern die einen höhere Löhne, dies führt aber – so die anderen – zu steigenden Pflegekosten. Würden die Pflegelöhne stärker steigen als bislang, die Leistungssätze der Pflegeversicherung aber nicht entsprechend dynamisiert, also an die Kosten angepasst, drohen höhere Eigenanteile für die Pflegebedürftigen. Die sollen aber gerade gedeckelt werden – die Quadratur des Kreises?

Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers ergibt dennoch Sinn, weil er Dynamisierung der Leistungssätze und Tariflöhne in der Pflege in einen Zusammenhang setzt. Es bleibt aber die Frage, wie denn die zwangsläufig steigenden Ausgaben mit einem möglichst stabilen Beitragssatz und dem Wunsch nach gedeckelten Eigenanteilen zusammenpassen. Ein Zuschuss aus Steuermitteln von anfänglich sechs Milliarden Euro soll die drohende Lücke schließen.

Besser die private Vorsorge fördern

Statt auf eine Neues Steuergeld mit der Gießkanne zu verteilen, wäre eine gezielte Förderung der privaten Vorsorge der richtige Weg. Dies plant der Gesundheitsminister zusätzlich – allerdings bräuchte es dafür keine Begrenzung der Eigenanteile.

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