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Hagen Lesch in Standpunkte Interview 9. November 2022

Zur Zukunft der Tarifautonomie in Deutschland

Zwei Menschen, zwei Sichtweisen: IW-Tarifexperte Hagen Lesch und Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht der Hans-Böckler-Stiftung, diskutierten die Zukunft der Tarifautonomie in Deutschland.

Warum mischt sich der Staat in den vergangenen Jahren immer stärker in die Tarifautonomie ein, die doch zu den bewährten Grundprinzipien der deutschen Wirtschaftsstruktur zählt?

Lesch: Ein Teil der Politik meint Schwächen der Tarifautonomie erkannt zu haben. Die Tarifbindung sei zu gering geworden, also die Reichweite von Tarifverträgen, weil nur noch etwa jeder zweite Beschäftigte ihnen unterliegt. Das ist aus Sicht mancher Politiker eine kritische Grenze, die dazu animiert, die Reichweite von Tarifverträgen mit Eingriffen zu stärken.

Wenckebach: Die Analyse teile ich. Wobei die Metall und Elektroindustrie ja noch zu den letzten positiven Beispielen zählt, nach denen Sozialpartner durch Flächentarifverträge Arbeitsbedingungen für eine ganze Branche gestalten. Aber es gibt eben auch Bereiche, die im Grunde genommen Flächentarif-frei sind, gerade im Osten. Das ist die echte Bedrohung für die Tarifautonomie. Und das ist auch ein Demokratieproblem. Ich sehe den Staat in der Verantwortung dafür, Rahmenbedingungen so zu verändern, dass die verheerende Erosion der Tarifbindung gestoppt wird.

Ist es nicht auch ein Demokratieproblem, wenn in die grundgesetzlich geschützte unternehmerische Freiheit eingegriffen wird, etwa durch politische Mindestlöhne oder durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen?

Lesch: Ja, da ist die negative Koalitionsfreiheit beeinträchtigt. Wir haben nicht nur das Recht, Koalitionen über kollektive Tarifverträge zu bilden, sondern auch das Recht, dem fernzubleiben. Wird die Ausübung dieser Rechte nun problematisch, wenn es 70 zu 30 oder 50 zu 50 für oder gegen Tarifbindung steht? Mir scheint es wichtig, grundsätzlich beide Optionen zu schützen. Aber der Fokus der politischen Debatte hat sich sehr auf die positive Koalitionsfreiheit verschoben, gerade auch auf EU-Ebene.

Wenckebach: Im Grundgesetz steht nicht nur die unternehmerische Freiheit, sondern unter anderem auch das Sozialstaatsprinzip. Hier muss – das ist ja Kernaufgabe der Sozialpartner – ein Ausgleich hergestellt werden. Und die Koalitionsfreiheit beinhaltet laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Arbeitnehmerseite beispielsweise eben auch das Streikrecht. Was die sogenannte negative Koalitionsfreiheit angeht: Es geht hier um das Recht, Verbänden fernzubleiben. Es wundert mich schon, dass Arbeitgeberverbände das immer wieder unterstreichen. Verfassungsrechtlich hat die positive Koalitionsfreiheit ein größeres Gewicht. Die Tarifautonomie wird jedoch durch viele Maßnahmen, auch etwa den Mindestlohn, nicht in rechtswidriger Weise begrenzt. Das Tarifvertragssystem ist ins Wanken geraten, weil Globalisierung, Digitalisierung, Ausweitung von befristeten Arbeitsverhältnissen, Werkverträgen und Leiharbeit systemverändernd wirken. Sie erschweren es Gewerkschaften in einigen Branchen, Tarifbindung herzustellen. Wenn Tarifautonomie nicht mehr funktioniert, tritt der Gesetzgeber zu Recht auf den Plan, um Beschäftigte zu schützen.

NORDMETALL hat vor Kurzem seine Mitglieder danach gefragt, für welche Themen sich der Verband in der Öffentlichkeit engagieren soll. Nach der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts nannten 69 Prozent den Erhalt der unternehmerischen Freiheit.

Wenckebach: Das wundert mich nicht. Aber unternehmerische Freiheit und Tarifautonomie sind ja auch kein Widerspruch.

Lesch: Nein. Aber zum Thema Befriedungsfunktion gehört ja auch die Erkenntnis, dass nicht nur die Tarifbindung sinkt, sondern auch die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder. Der Organisationsgrad liegt bei etwa 18 Prozent. Man muss sagen, die Schwäche der Gewerkschaften hat auch zu einer Schwäche der Tarifautonomie geführt. In vielen Unternehmen haben wir eine Befriedungsfunktion einfach dadurch, dass die Belegschaft nicht organisiert ist und daher ohnehin nicht gestreikt wird. Und außerdem gilt: Der Mindestlohn greift durchaus in die positive Koalitionsfreiheit ein. Spätestens mit den zwölf Euro hat er in manchen Branchen Tarifverträge überholt und setzt mindestens ein Präjudiz für neue Tariflohnentwicklungen. Mehr Allgemeinverbindlichkeit bringt übrigens Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften auch nicht mehr Mitglieder.

Wie ist das andernorts?

Lesch: In Frankreich haben wir sehr viel Allgemeinverbindlichkeit, da sind die Gewerkschaften besonders schwach. In den Niederlanden ist es etwas besser. Klar ist jedenfalls: Wenn Sie als Arbeitnehmer wissen, dass Mindesttariflöhne und Mindestlohn beschlossen werden, dann werden Sie gerade im geringqualifizierten Bereich wenig Neigung verspüren, ein Prozent des Bruttoeinkommens als Gewerkschaftsbeitrag abzuführen.

Wenckebach: Mag sein. Aber hier geht es um soziale Mindeststandards und Schutz von Beschäftigten in Branchen, in denen die Tarifautonomie nicht mehr funktioniert. Als frühere Gewerkschaftssekretärin weiß ich: Viele Menschen haben schlicht Angst, in eine Auseinandersetzung zu gehen, wenn die Verlängerung ihres Arbeitsvertrages in den nächsten zwei Monaten ansteht. Da braucht es gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Trotzdem muss es natürlich immer Tarifpartner geben, die einen Tarifvertrag erst mal abschließen, bevor er als allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Deswegen bleiben eine funktionierende Tarifautonomie und aktive Sozialpartner entscheidend für gute Arbeit.

In Berlin wird ein Bundestariftreuegesetz vorbereitet. Was haben wir denn davon zu erwarten?

Lesch: Ich bin nicht grundsätzlich gegen ein solches Gesetz. Aber ich glaube auch nicht, dass die 15 Landestariftreuegesetze nachhaltig zur Stabilität der Tarifbindung beigetragen haben.

Wenckebach: Staatliche Auftragsvergabe an Tarifgebundenheit zu knüpfen bedeutet, Steuergelder sinnvoll auszugeben und zeigt Wirkung in den Bundesländern.

Es gibt in der Debatte um die Tarifautonomie zwei Vorschläge, die auf mehr Gemeinsinn zwischen M+E-Arbeitgebern und Gewerkschaften abzielen. Das Sozialpartnersiegel, vom Bundesarbeitsminister vorgeschlagen im März 2021, das nur unter Bedingungen vergeben werden soll, die beide Seiten billigen. Und eine Idee, die NORDMETALL-Hauptgeschäftsführer Dr. Nico Fickinger vor einiger Zeit in der „FAZ“ vorgetragen hat: ein Thinktank zur Sozialpartnerschaft, der konträre Themen diskutieren und angehen könnte. Was halten Sie davon?

Wenckebach: Ein Siegel fände ich sinnvoll, wenn es tatsächlich nur tarifgebundene Unternehmen bekommen. Natürlich käme es auf die Kriterien an. Und ein Dialog der Sozialpartner auf Thinktank-Ebene ist auch eine gute Idee, damit es endlich vorangeht in Sachen Tarifbindung stärken.

Lesch: Im Grundsatz gehe ich da mit. Aber auch Unternehmen in Restrukturierungsprozessen und anderen Ausnahmesituationen sollten einem solchen Siegel unterliegen können. Und Debatte ist immer gut, gerade in einem verstetigten Rahmen.

Zum Interview auf issuu.com

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