In der Bild-Kolumne „Der Wohlstands-Hüther“ fordert Michael Hüther die Abschaffung der Erbschaftsteuer: das vererbte Vermögen sei nämlich bereits versteuert worden. Außerdem entspräche dies der Generationengerechtigkeit.
Ohne Erbschaftsteuer gibt es mehr Jobs
Morgen steht ein wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts an: Die Richter müssen urteilen, ob die Erbschaftsteuer zu Recht große Vermögen in Unternehmen verschont.
Im Kern geht es um die Frage: Ist es richtig, dass ein Firmenchef seine Firma und die Arbeitsplätze vererben kann? Oder darf der Staat über eine hohe Besteuerung im Todesfall Betriebe und Jobs gefährden?
Derzeit gilt: Wer eine Firma erbt und mindestens zehn Jahre weiterführt, muss quasi keine Erbschaftsteuer zahlen. Das ist aus ökonomischer Sicht gut. Es stellt aber eine Ungleichbehandlung dar gegenüber denjenigen, die z. B. eine Immobilie erben und darauf volle Erbschaftsteuer zahlen müssen.
Sollten die Richter die Sonderregelung für Betriebsvermögen einschränken, ist Vorsicht geboten!
Viele Politiker irren, wenn sie glauben, Firmenvermögen ließe sich einfach besteuern. Schließlich liegt es in der Regel nicht auf Bankkonten, sondern steckt in Werkshallen, Maschinen, Forschungslabors.
Auch der Versuch, mit höherer Erbschaftsteuer Staatshauhalte zu sanieren, wird fehlschlagen. Denn die Steuereinnahmen z.B. aus der Lohnsteuer, werden an anderer Stelle fehlen.
Stattdessen ist die komplette Abschaffung der Steuer geboten. Das entspricht der Generationengerechtigkeit, weil Jobs an die nachfolgende Generation weitergegeben werden. Und weil das vererbte Vermögen schon mal versteuert wurde: zum Beispiel mit der Einkommens- und Mehrwertsteuer.
Michael HütherMichael Hüther Quelle: Petra Dufkova / BILD-ZeitungZum Gastbeitrag auf bild.de
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