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(© Foto: iStock)
Michael Hüther auf t-online Gastbeitrag 9. August 2021

Diese fünf Dinge braucht es, damit unsere Verwaltung digitaler wird

Die öffentliche Verwaltung muss dringend digitaler und effizienter, die Kooperation der Staatsebenen stark verbessert werden. Das ginge – wenn das Thema endlich Priorität bekäme, schreibt IW-Direktor Michael Hüther in einem Gastbeitrag für t-online.

Fast täglich merken wir seit Anbeginn der Corona-Pandemie, dass die öffentliche Verwaltung in Sachen Digitalisierung viel weiter sein könnte und müsste, als sie es ist. Bund, Länder und Kommunen arbeiten langsamer und behäbiger als zur Einhaltung des Rechts nötig wäre, Entscheidungsprozesse sind oft langwierig und zäh.

Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stellen auf Bund-, Länder und Kommunalebene ist besonders wichtig und oft besonders ineffizient – Kanzlerin Angela Merkel warnte kürzlich davor, zur "Schnittstellen-Republik" zu werden, sollten sich verschiedene Systeme nicht gleichmäßig weiterentwickelten. Eine späte Erkenntnis.

Überdeutlich wurde das Problem im vergangenen Jahr, als kommunale Gesundheitsämter nur sehr zögerlich ein einheitliches Covid-19-Nachverfolgungssystem implementierten. Zwar einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf, die Software Sormas in allen 375 Gesundheitsämtern der Republik einzuführen, bei der Umsetzung hakte es dann aber wieder – bis heute.

Die Flutkatastrophe zeigt, wie gefährlich das Zuständigkeits-Chaos ist

Einige Ämter setzten lieber weiter auf bewährte Systeme, andere wollten die zur Einführung nötigen Schulungen mitten in der Pandemie vermeiden. Die Länder konnten eine Umsetzung in den Gemeinden nicht anordnen. Im Ergebnis fehlte eine einheitliche, funktionierende Software.

Wie real die Gefahren schlechter Kooperation sind, hat jetzt die Flutkatastrophe an der Ahr eindrücklich bewiesen: "Im Prinzip" waren sich Bund, Länder und Kommunen der wachsenden Bedrohung durch Extremwetterereignisse bewusst – doch vorhandene Erkenntnisse, Leitfäden und Warnsysteme konnten ein Versagen im Katastrophenfall nicht verhindern.

Das Bundesinnenministerium verweist auf die Zuständigkeit der Länder und die zentralen Landesbehörden auf die der Landratsämter. Der Leiter des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verwies auf ein 400-seitiges Handbuch seiner Behörde und das installierte satellitengestützte Warnsystem – ob die Warnung auch bei den Menschen in betroffenen Regionen ankommt, liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des BKK. Behördenoutput in Form von Dokumenten steht zu oft im Mittelpunkt, wo Ergebnisorientierung durch erreichte Ziele wichtiger wäre.

Fünf Schritte zur Digitalisierung der Verwaltung

Wenn die Katastrophenwarnung im deutschen Föderalismus weiterhin dezentral erfolgen soll, müssen jedoch die Schnittstellen reibungslos funktionieren und Warnmeldungen müssen unverzüglich und flächendeckend die Bürger erreichen. So erfolgreich föderale Strukturen mit ihren subsidiären Entscheidungen in vielen Bereichen sind – als eine Art "Verantwortungsabwälzsystem" im Katastrophenfall dürfen sie keine Zukunft haben.

Auch in anderen Bereichen gibt es Baustellen, auf denen es an administrativer Wirksamkeit mangelt: Die e-Krankenakte wartet immer noch auf ihre Einführung, bei Online-Behördengängen (E-Government) hinkt Deutschland in Europa hinterher. Die Lösung beinhaltet fünf Schritte:

Erstens: Deutschland braucht eine Digitalagentur. Sie könnte sich auf Bundesebene um flächendeckende E-Government-Lösungen für Bundesministerien, Länder und Kommunen kümmern; mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) besteht hierfür bereits ein Nukleus. Vorbild könnte das österreichische Bundesrechenzentrum sein, das bei unseren Nachbarn mit Nachdruck die Verwaltungsleistungen digitalisiert. Dies erscheint eher zielführend als ein wahlkampfgerecht momentan von verschiedenen Seiten gefordertes Digitalministerium, das zwangsläufig in Konkurrenz zu anderen Ministerien stehen würde, die ebenfalls mit Digitalisierungsfragen befasst sind.

Regierungswechsel dürfen die Umsetzung nicht bremsen

Zweitens: Vereinbarte Digitalisierungsziele und bereits begonnene Vorhaben müssen stringent umgesetzt werden, egal, wer Bund und Länder regiert. Regierungswechsel dürfen nicht dazu führen, dass laufende Programme erst einmal gestoppt werden, um dann – bedingt durch die zunächst noch nicht 100-prozentig arbeitsfähige neue Administration – erst nach einiger Zeit ersetzt zu werden. Eine gemeinsame Zieldefinition von Bund und Ländern sowie der in Bundesregierung und Landesregierungen vertretenen Parteien könnte dies sicherstellen; etwa bei der weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes von 2017.

Drittens: Ohne Europa geht es nicht. Die EU hat in der Single Digital Gateway-Verordnung festgelegt, dass die Mitgliedsländer ihren Bürgern und Unternehmen bis 2023 ein einheitliches digitales Zugangstor einrichten müssen, um 73 wichtige Leistungen online bereitzustellen. Dazu zählt etwa die elektronische Zustellung von Verwaltungsbescheiden, die KfZ-Zulassung und auch die Gründung eines Unternehmens. Die Umsetzung geltenden EU-Rechts muss Vorrang haben.

Viertens: Best-Practice-Beispiele nutzen. Was Deutschland beim E-Government fehlt, läuft anderswo besser – nicht nur in der "Online-Republik" Estland, sondern auch in Schweden oder Dänemark oder im ebenfalls föderal strukturierten Österreich. Diese Länder halten reichlich Anschauungsmaterial für die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung in der Bundesrepublik vor.

Fünftens: Umsetzungsverträge zwischen Land und Kommunen. Vieles scheitert im Miteinander der Länder und ihrer Kommunen, weil einheitliche Ziele nicht verbindlich sind und keine Umsetzungsvereinbarungen getroffen werden. Der Digitalpakt Schule beispielsweise läuft so erkennbar ins Leere, wird jedenfalls weder einheitlich noch zeitgerecht wirksam.

Zum Gastbeitrag auf t-online.de

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