Zum Sommer steht die jährliche Rentenanpassung ins Haus. IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz plädiert für eine Verstetigung der Rentenerhöhungen in Zeiten der Corona-Pandemie und eine Reaktivierung des sogenannten Nachholfaktors.

Rentenanpassung glätten
Laut dem Beschluss des Bundeskabinetts dürfen gesetzliche Rentner in Westdeutschland mit einem Plus von 3,45 Prozent rechnen, in Ostdeutschland beläuft sich der Zuwachs um 4,20 Prozent. Was angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage befremdlich wirken mag, folgt tatsächlich der gesetzlich geregelten Rentenanpassung. Denn die orientiert sich an der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres und holt nun nach, was Arbeitnehmer zuvor erwirtschaften konnten. Doch genau deshalb müssen die Rentner im nächsten Jahr schlimmstenfalls mit einer Nullrunde rechnen. Aktuell droht nämlich das Durchschnittsentgelt aufgrund von Kurzarbeit oder gar steigender Arbeitslosigkeit zu sinken. Vollzieht die Logik der Rentenanpassung diese Entwicklung nach, steht den Ruheständlern ein mageres Jahr 2021 ins Haus. Immerhin schützt die Rentengarantie vor rechnerisch begründeten Kürzungen. Allerdings sieht das Rentenrecht für diesen Fall grundsätzlich vor, ausgelassene Kürzungen in den Folgejahren mit dann möglichen Erhöhungen zu verrechnen. Dieser Mechanismus soll die Rentenentwicklung verstetigen, aber auch dauerhaft höhere Belastungen der Beitragszahler verhindern.
Dieser Nachholfaktor wurde aber mit den neu definierten, doppelten Haltelinien außer Kraft gesetzt. Nur so konnte das Versprechen abgesichert werden, das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Doch der Begründungszusammenhang gilt in Zeiten der Pandemie so nicht mehr. Denn das rechnerische Verhältnis von Standardrente zu Durchschnittsentgelt wird in diesem Jahr voraussichtlich deutlich steigen – nicht etwa, weil die Renten exorbitant zulegen, sondern weil die Durchschnittsverdienste unter Druck geraten. So würde eine durchschnittliche Lohneinbuße von zum Beispiel fünf Prozent in diesem Jahr zu einem rechnerischen Rentenniveau von über 50 Prozent führen.
Zur Erinnerung: Die Idee der jährlichen Rentenanpassung ist es, der Lohnentwicklung dem Grunde nach zu folgen, damit die Ruheständler nicht dauerhaft von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt werden. Das Wieder-Einsetzen des Nachholfaktors würde dem Rechnung tragen, aber keineswegs zu einer Rentenkürzung führen. Im Gegenteil, die Logik des Nachholfaktors ließe sich auch ins Positive umkehren: Eine Halbierung der anstehenden Erhöhung könnte die Rentenkasse zum Beispiel aktuell um mehr als drei Milliarden Euro entlasten. Der verbleibende Anteil ließe sich im nächsten Sommer nachholen, wenn die wirtschaftlichen Perspektiven hoffentlich wieder besser sind. Bei einer drohenden Nullrunde würde die Rentenentwicklung stattdessen verstetigt. Selbst eine rechnerisch mögliche Kürzung ließe sich gegebenenfalls mit der verschobenen Anpassung verrechnen, um so mehrere Jahre mit niedriger Anpassung zu vermeiden. Erst wenn das Sicherungsniveau wieder in Richtung 48 Prozent sinkt, sollte der Nachholfaktor außer Kraft gesetzt werden. Eine derartige Glättung der Rentenentwicklung ist am Vorabend
des demografischen Wandels gut begründet. Bleibt der Nachholfaktor nämlich außer Kraft, satteln künftige Rentenanpassungen auf einem höheren Niveau auf. Das erhöht die Rentenausgaben und belastetet die im demografischen Wandel ohnehin stark geforderten Beitragszahler dauerhaft.

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