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(© Foto: PK-Photos/iStock)
Holger Schäfer auf Focus Online Gastbeitrag 22. Februar 2017

Rückabwicklung Agenda 2010: Schulz irrt: Mehr Arbeitslosengeld für Ältere hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will Teile der Agenda 2010 wieder ändern. Für ihn ist das eine Frage der Gerechtigkeit. Dabei war es gerade die Agenda 2010, die viele Menschen zurück in die Arbeit brachte und der deutschen Wirtschaft wieder Schwung verlieh, schreibt IW-Ökonom Holger Schäfer in einem Gastbeitrag auf n-tv.de.

Es ist erst eine Dekade her, dass Deutschland aufgrund seines am Boden liegenden Arbeitsmarktes als kranker Mann Europas galt. Die Gesundung begann, nachdem die rot-grüne Bundesregierung in den Jahren 2003 bis 2005 die Agenda 2010 umsetzte. Das kann man für Zufall halten. Es gibt aber etliche Indizien, die dafür sprechen, dass beides miteinander zu tun hat. Wer die Agenda-Reformen rückgängig machen will – etwa indem er die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert oder Befristungen stärker reguliert –, gefährdet die seither erzielten Erfolge.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes – das ist in der Arbeitsmarktforschung gut belegt – ist eine der wesentlichen Stellschrauben für die Dauer der Arbeitslosigkeit. Wer auf 24 Monate Geld vom Amt vertrauen kann, geht mit geringerer Dringlichkeit an die Jobsuche als jemand, dem schon nach zwölf Monaten Hartz IV droht. Je großzügiger die soziale Leistung ist, desto höher sind die Lohnansprüche an eine neue Beschäftigung. Leider sinkt im Laufe der Arbeitslosigkeit der Lohn, den ein Arbeitsuchender am Markt erzielen kann. Eine lange Bezugsdauer führt dazu, dass Anspruch und Realität auseinanderklaffen – die Arbeitslosigkeit verfestigt sich zusehends. Das Ergebnis ist mehr Langzeitarbeitslosigkeit.

Immer mehr Ältere haben einen Job

Die Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Bezugsdauer für Ältere unter anderem deshalb verkürzt, weil das Arbeitslosengeld Vielen als Überbrückung zum vorgezogenen Ruhestand diente. Die Folge der langen Bezugsdauer war, dass im Jahr 2005 von den 60- bis 64-Jährigen lediglich 28 Prozent einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Die Arbeitsmarktlage der Älteren hat sich seither dramatisch verbessert, mittlerweile sind es 53 Prozent. Anders als von Kritikern befürchtet, hat die Abschaffung diverser Frühverrentungspfade tatsächlich dazu geführt, dass Ältere länger im Beruf bleiben.

Die Chancen von Älteren auf einen neuen Arbeitsplatz werden nicht besser, wenn man ihnen länger Arbeitslosengeld zahlt. Vielmehr brauchen sie bessere Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Dazu gehört auch die klare Ansage, dass sich die Job-Chancen spätestens nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit dramatisch verschlechtern und es unter Umständen besser ist, eine Arbeit anzunehmen, die vielleicht nicht den Wunschvorstellungen entspricht.

Die Arbeitslosenversicherung ist kein Sparvertrag

Es ist auch keineswegs eine Frage der Gerechtigkeit, Älteren länger Arbeitslosengeld zu zahlen als Jüngeren. Die Arbeitslosenversicherung versichert ein laufendes Risiko. Sie ist kein Sparvertrag, sondern zahlt im Schadensfall – wie die Krankenversicherung. Diese käme ja auch nicht auf die Idee, langjährig gesunden Mitgliedern eine Schönheitsoperation zu spendieren. Wer lange eingezahlt hat, der hat auch lange von dem daraus resultierenden sozialen Schutz profitiert.

Es trifft zu, dass Jüngere – auch ohne Berücksichtigung der Auszubildenden – häufiger befristet beschäftigt sind als Ältere. Während unter den 55- bis 64-Jährigen nur 3,5 Prozent einen befristeten Vertrag haben, sind es unter den 25- bis 34-Jährigen knapp 16 Prozent – aber nicht etwa 40 Prozent, wie Martin Schulz glaubt. Tatsache ist aber auch, dass die Befristungsquoten seit mindestens zehn Jahren unverändert sind. Wenn es überhaupt einen Trend gibt, geht die Befristungsneigung bei Jüngeren leicht zurück.

Es gibt also gar keinen Anlass, die Regulierung der Befristung verschärfen zu wollen. Betriebe brauchen Befristungen zum Beispiel bei unsicherer Auftragslage oder für Arbeitszeitflexibilisierungen – künftig vielleicht noch mehr als heute. Wie sollte es sonst ein Betrieb organisieren, wenn ein Beschäftigter – nach den Plänen von Andrea Nahles – bald einen Anspruch darauf hat, für die nächsten zwei Jahre nur noch mit halber Stundenzahl zu arbeiten?

Wenn die Politik etwas gegen Befristungen tun will, könnte sie beim öffentlichen Dienst anfangen, der mit Abstand die höchsten Befristungsquoten aufweist und sich sogar noch einen eigenen Befristungsgrund ins Gesetz geschrieben hat, statt die Privatwirtschaft mit neuen Regulierungen zu überfrachten.

Zum Gastbeitrag auf focus.de

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