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Wido Geis IW-Report Nr. 18 8. Mai 2018 Aktueller Stand der Flüchtlingsaufnahme: Trotz geringerer Zuzugszahlen noch immer eine Herausforderung

Seit dem hohen Flüchtlingszuzug der Jahre 2015 und 2016 ist die Zahl der nach Deutschland kommenden Geflüchteten deutlich gesunken. Insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 187.000 Asylsuchende registriert. 223.000 Personen stellten einen formalen Asylantrag, was nach den Jahren 2015 und 2016 sowie 1991 bis 1993 der sechsthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik ist.

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Trotz geringerer Zuzugszahlen noch immer eine Herausforderung
Wido Geis IW-Report Nr. 18 8. Mai 2018

Aktueller Stand der Flüchtlingsaufnahme: Trotz geringerer Zuzugszahlen noch immer eine Herausforderung

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Seit dem hohen Flüchtlingszuzug der Jahre 2015 und 2016 ist die Zahl der nach Deutschland kommenden Geflüchteten deutlich gesunken. Insgesamt wurden im Jahr 2017 rund 187.000 Asylsuchende registriert. 223.000 Personen stellten einen formalen Asylantrag, was nach den Jahren 2015 und 2016 sowie 1991 bis 1993 der sechsthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik ist.

Dabei deutet sich aktuell nur ein leichter weiterer Rückgang an. So liegen die monatlichen Asylbewerberzahlen bereits seit Mitte 2016 durchweg auf einem Niveau zwischen 10.000 und 20.000. Allerdings haben sich die Herkunftsländer deutlich verschoben. Stammte im Jahr 2016 mit 49,1 Prozent noch rund die Hälfte der Asylbewerber aus Syrien und dem Irak, war es im Jahr 2017 mit 33,2 Prozent nur noch ein Drittel. Hingegen ist der Anteil der Afrikaner von 11,0 Prozent auf 23,8 Prozent gestiegen. Insgesamt sind die Herkunftsländer deutlich vielfältiger geworden. Damit einhergehend ist die Anerkennungsquote von 62,4 Prozent im Jahr 2016 über 43,4 Prozent im Jahr 2017 auf nur noch 32,3 Prozent im ersten Quartal 2018 gesunken. Derzeit erhält also die deutliche Mehrheit der Asylsuchenden keinen Schutzstatus.

Allerdings hat die Ablehnung des Asylantrags nicht unbedingt zur Folge, dass die betroffenen Personen auch unmittelbar wieder ausreisen. Im Jahr 2017 wurden rund 232.000 Asylanträge abgelehnt, aber nur 52.000 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern registriert. Der Hauptgrund hierfür dürfte sein, dass ein großer Teil der abgelehnten Asylbewerber Rechtsmittel  einlegt. So ist die Zahl der Verfahrensneuzugänge an den Asylkammern der Verwaltungsgerichte zwischen 2015 und 2017 von rund 50.000 auf rund 328.000 gestiegen. Erledigt wurden im Jahr 2017 rund 146.000 Fälle. Dies ist ein ungünstiger Zustand, da grundsätzlich das Bundesamt für Migration und Geflüchtete (BAMF) über die Asylanträge entscheiden sollte und nicht die Verwaltungsgerichte. Daher sollten die Prozesse beim BAMF so optimiert werden, dass die Ansatzpunkte für Klagen minimiert werden, ohne den Geflüchteten dabei den Zugang zu den Rechtsmitteln, der für sie von existenzieller Bedeutung sein kann, zu verbauen. Auch wären Verbesserungen bei der europäischen Zusammenarbeit in der Asylpolitik dringend wünschenswert. Bei den Dublin-Verfahren zeigt sich ein sehr eindrückliches Bild. Im Jahr 2016 hat Deutschland insgesamt rund 54.000 Gesuche auf Übernahme von Asylbewerbern gestellt. 29.000 wurden in den Partnerländern positiv und 20.000 negativ beschieden. Überstellungen erfolgten jedoch im Jahr 2016 nur 8.512.

Inhaltselement mit der ID 3578 Inhaltselement mit der ID 3577

Bei der Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zeigen sich erste Fortschritte. So ist die Beschäftigungsquote von syrischen Staatsangehörigen zwischen März 2016 und Dezember 2017 von 6,9 Prozent auf 19,4 Prozent gestiegen und hat sich damit nahezu verdreifacht. Auch bei Irakern und Afghanen sind seit Mitte letzten Jahres deutliche Anstiege zu verzeichnen. Dennoch liegen die Werte immer noch weniger als halb so hoch wie bei allen Ausländern. Um die Lage weiter zu verbessern, sollte die Integrationspolitik konsequent weiterentwickelt werden. Dabei sollte eine kritische Evaluation der bestehenden Integrationsmaßnahmen erfolgen, um sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich effektiv und effizient sind. Ist dies der Fall, sollten sie dauerhaft institutionalisiert werden, soweit nicht bereits geschehen.

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