Dass auf Dauer in Deutschland lebende Zuwanderer und ihre Nachkommen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ist nicht nur in ihrem eigenen Interesse. Auch für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ist es wichtig, dass nicht größere Bevölkerungsgruppen entstehen, die von den politischen Prozessen und öffentlichen Ämtern weitgehend ausgeschlossen sind.
Als Einwanderungsland braucht Deutschland ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Dass auf Dauer in Deutschland lebende Zuwanderer und ihre Nachkommen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ist nicht nur in ihrem eigenen Interesse. Auch für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ist es wichtig, dass nicht größere Bevölkerungsgruppen entstehen, die von den politischen Prozessen und öffentlichen Ämtern weitgehend ausgeschlossen sind.
Allerdings wurden im Jahr 2021 nur 132.000 Personen eingebürgert. Im Verhältnis zu rund 5,7 Millionen Ausländern, die die maximal geforderte Aufenthaltsdauer von acht Jahren erreicht hatten, die insbesondere bei einer Miteinbürgerung von Familienangehörigen und guter Integration auch deutlich unterschritten werden kann, ist das sehr wenig. Dabei stellt der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nur für einen Teil der Zuwanderer ein Hemmnis dar, da es inzwischen so viele Ausnahmen von dieser Voraussetzung gibt, dass im Jahr 2021 bei 69,0 Prozent der Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit weiterhin Bestand hatte. Nicht der Fall ist dies in der Regel allerdings noch bei der großen Gruppe der Türken, die sich auch nur selten einbürgern lassen. Hier sollte die Politik gleiche Bedingungen schaffen und die doppelte Staatsangehörigkeit für alle Zuwanderer zulassen, wie dies beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt auch jetzt schon der Fall ist. Auch wären Erleichterungen bei den weiteren Mindestanforderungen für die Einbürgerung, wie insbesondere ein Absenken der geforderten Aufenthaltsdauern, sinnvoll. Wie viel mehr Zuwanderer so tatsächlich für diesen Schritt gewonnen werden können, ist schwer abzusehen. In jedem Fall ist ergänzend zu einer Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens eine gezielte Ansprache und Sensibilisierung der in Frage kommenden Personen sehr wichtig.
Kommen Kinder ausländischer Eltern in Deutschland zur Welt, erhalten sie seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrecht im Jahr 2000 unter gewissen Voraussetzungen, zu denen insbesondere eine Mindestaufenthaltsdauer der Eltern von acht Jahren zählt, die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtslandprinzips. Dies hat zunächst dazu geführt, dass deutlich weniger Kinder ohne die deutsche Staatsangehörigkeit aufwuchsen. Allerdings hat sich dies durch die starke Zuwanderung der letzten Jahre wieder geändert und mit 5,8 Prozent hat der Anteil der in Deutschland Geborenen unter 16-Jährigen mit ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeiten im Jahr 2021 das Niveau der frühen 2000er Jahre erreicht. Sogar über dem vormaligen Spitzenwert von 13,3 Prozent im Jahr 1996 lag der Anteil der Geburten ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 mit 13,7 Prozent. Vor diesem Hintergrund erscheinen auch an dieser Stelle Anpassungen dringend geboten. Sinnvoll wäre insbesondere eine Reduzierung der Mindestaufenthaltsdauer für die Anwendung des Geburtslandprinzips. Dennoch werden auch weiterhin in substanziellem Maße Kinder ohne die deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland geborenen werden und aufwachsen. Diese sollten später einen privilegierten Zugang zur Staatsangehörigkeit erhalten, da sie ihren Bildungsweg und ihre Sozialisation vollständig im Land durchlaufen. Vorstellbar wäre sogar, sie ihnen mit Erreichen der Volljährigkeit ohne formales Einbürgerungsverfahren automatisch zu erteilen.
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