Mit den im März 2015 bekanntgewordenen Eckpunkten zur Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes wird die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen erheblich erschwert. Dies gilt insbesondere für mittelgroße und große Familienunternehmen.
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Unternehmensbewertung als Grundlage für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Mit den im März 2015 bekanntgewordenen Eckpunkten zur Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes wird die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen erheblich erschwert. Dies gilt insbesondere für mittelgroße und große Familienunternehmen.
Der Grund dafür ist die Einführung einer Bedürfnisprüfung, die nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums eine flächendeckende Verschonung – auch bei Erhalt der Arbeitsplätze – verhindern soll. Künftig soll nur noch Vermögen verschont werden, das überwiegend, das heißt zu mehr als 50 Prozent, dem Hauptzweck des Unternehmens dient. Dabei sind die genauen Abgrenzungskriterien noch unklar. Das nicht darunter fallende Verwaltungsvermögen soll hingegen für die Zahlung der Steuer herangezogen werden. Dies wäre ein essenzieller Bruch mit dem bisherigen System, nach dem das gesamte Betriebsvermögen steuerlich verschont wird, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die bisherigen Verschonungsregeln haben die Probleme bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage überdeckt. Durch die vorliegenden Reformpläne rückt für größere Familienunternehmen die Bestimmung des Unternehmenswerts in den Fokus, da aus diesem die Steuerbelastung resultiert, sofern eine weitgehende Verschonung vom Gesetzgeber ausgeschlossen wird. Vor diesem Hintergrund werden auch in der Politik Stimmen laut, die auf Änderungen bei der Bewertung drängen. Dieser Beitrag will Inkonsistenzen und Verbesserungspotenziale des Bewertungsverfahrens aufzeigen.
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