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Wirtschaftskriminalität Wirtschaft und Ethik 27. März 2015 Kampf gegen Korruption

Korruption kostet die Unternehmen weltweit jedes Jahr Milliarden. Selbst in funktionierenden Rechtsstaaten und weit entwickelten Volkswirtschaften wie Deutschland ist diese Form der Wirtschaftskriminalität Alltag. Die Bundesregierung will nun mit neuen Gesetzen gegen Bestechung vorgehen.

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Kampf gegen Korruption
Wirtschaftskriminalität Wirtschaft und Ethik 27. März 2015

Kampf gegen Korruption

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Korruption kostet die Unternehmen weltweit jedes Jahr Milliarden. Selbst in funktionierenden Rechtsstaaten und weit entwickelten Volkswirtschaften wie Deutschland ist diese Form der Wirtschaftskriminalität Alltag. Die Bundesregierung will nun mit neuen Gesetzen gegen Bestechung vorgehen.

Beim Thema Korruption denken viele Menschen an afrikanische Staaten, Russland und Südamerika. Seit der europäischen Staatsschuldenkrise wird auch gerne Griechenland als Beispiel genannt. Tatsächlich war das Land im Jahr 2014 gemeinsam mit Italien und Rumänien Schlusslicht in Europa und landet im weltweiten Ranking der Nichtregierungsorganisation Transparency International (TI) nur auf dem 69. Platz. Der Korruptionsindex von TI misst das empfundene Ausmaß von Korruption, also das Ausnutzen anvertrauter Macht zum privaten Vorteil – bei Amtsträgern und Politikern anhand verschiedener Indikatoren. Deutschland belegte 2014 einen guten 12. Platz weltweit. Doch auch hierzulande könnte der Staat die Korruption noch effektiver bekämpfen. Laut einer Umfrage von TI empfindet rund die Hälfte der Befragten die Korruptionsbekämpfung seitens der deutschen Regierung als ineffektiv (siehe Abbildung). Zwar ist das eine weitaus bessere Einschätzung als sie gegenüber Ländern wie Griechenland (74 Prozent), Portugal (76 Prozent) und der Ukraine (80 Prozent) geäußert wird; aber in der Schweiz (17 Prozent) und Dänemark (27 Prozent) wird die Bekämpfung wesentlich seltener als ineffektiv angesehen.

Die Bundesregierung hat nun reagiert. Sie legte im Januar 2015 einen neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption“ vor. Dieses soll Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft weitreichender als bisher unter Strafe stellen. Bisher galt: Nur Korruptionsdelikte, die Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben, sind strafbar. Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Bauunternehmen das Personal des Auftraggebers besticht, um anstelle eines günstigeren Konkurrenten den Zuschlag zu bekommen. Diese Definition soll nun erweitert werden. Künftig sollen bereits Pflichtverletzungen gegenüber dem Arbeitgeber – wenngleich sie nicht zu Wettbewerbsverzerrung führen – strafbar sein. Diese liegen zum Beispiel dann vor, wenn ein Bankangestellter gegen Schmiergeldzahlung einen Kredit an einen – nach Richtlinien der Bank – nicht kreditwürdigen Kunden vergibt.

Der Kampf gegen Korruption lohnt sich: Insbesondere eine bestechliche Elite kann dramatische Folgen für die Volkswirtschaft und das Vertrauen insgesamt haben, wie das Beispiel Griechenland zeigt. Dem Staat entgehen nicht nur Steuereinnahmen durch Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Bestechung. Die wirtschaftlichen Akteure verlieren zudem das Vertrauen in das Wirtschaftssystem, ziehen sich in die Schattenwirtschaft zurück und investieren zurückhaltender. Der deutsche Gesetzentwurf folgt auf eine Initiative der EU zur Schaffung eines einheitlichen Gesetzesgerüsts. Denn politische Gegenmaßnahmen sind dann sinnvoll, wenn sie in einen international einheitlichen Rahmen eingebettet sein. Sonst verschieben sich lediglich die Schauplätze der Korruption und schaffen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen in den Ländern.

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