Der demografische Wandel führt den in der umlagefinanzierten Krankenversicherung angelegten Risikoausgleich zwischen Jung und Alt ad absurdum.

Welche Umverteilungseffekte deckt das Solidaritätsprinzip in der GKV ab?
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Der demografische Wandel führt den in der umlagefinanzierten Krankenversicherung angelegten Risikoausgleich zwischen Jung und Alt ad absurdum.
Das Solidaritätsprinzip ist ein weithin akzeptiertes Gestaltungselement sozialer Sicherung. Allerdings führt das Festhalten an der Beitragsfinanzierung im Status quo dazu, dass die Solidarität zwischen Jung und Alt im demografischen Wandel durch intergenerative Lastverschiebungen infrage gestellt wird. Der soziale Ausgleich im Umlageverfahren kann zudem die Mitglieder jüngerer Kohorten stärker belasten als die älterer Jahrgänge. Deshalb ist eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit dem Solidaritätsbegriff dringend geboten.
So erscheint zum Beispiel die Diskussion um kapitalgedeckte Elemente in der GKV und analog in der SPV in einem neuen Licht. Denn erst in einem anwartschaftsgedeckten System gelingt es, dass jede Kohorte für ihre altersabhängig steigenden Ausgaben eigenverantwortlich vorsorgt, statt die Finanzierungslasten auf nachfolgende Generationen zu überwälzen. Kapitaldeckung ist dann nicht länger ein Gegenentwurf zur solidarischen Sozialversicherung, sondern ein notwendiger und integraler Bestandteil einer Versicherungspflicht, die allen Dimensionen des Solidaritätsprinzips Rechnung trägt.

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