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Gutachten 16. Dezember 2025 Ruth Maria Schüler / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen / Ralph Henger Pflegewohngeld im Zusammenspiel mit anderen Transferleistungen in NRW

Die Kosten für einen stationären Heimaufenthalt steigen seit Jahren stetig an und somit auch die finanzielle Belastung für Personen in stationärer Pflege.

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Pflegewohngeld im Zusammenspiel mit anderen Transferleistungen in NRW
Gutachten 16. Dezember 2025 Ruth Maria Schüler / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen / Ralph Henger

Pflegewohngeld im Zusammenspiel mit anderen Transferleistungen in NRW

Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Ruth Maria Schüler / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen / Ralph Henger Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Kosten für einen stationären Heimaufenthalt steigen seit Jahren stetig an und somit auch die finanzielle Belastung für Personen in stationärer Pflege.

Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Transferleistungen der stationären Pflege und der Pflegeversicherung. In Fällen, in denen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, greift im Allgemeinen die Hilfe zur Pflege, die als Teil der Sozialhilfe die zentrale Säule der Unterstützung pflegebedürftiger Personen darstellt. Stationäre Heimbewohner mit besonders geringem Einkommen können zudem auf die ebenfalls bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückgreifen. Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich zudem auf Grundlage des § 9 SGB XI für die zusätzliche Leistung des Pflegewohngelds entschieden. Diese Leistung ist personen- und zweckgebunden und dient der Refinanzierung der im Heim anfallenden Investitionskosten. Durch die Anhebung der Vermögensfreibeträge im SGB XII zum 1. Januar 2023 und das Angehörigen-Entlastungsgesetz, welches Anfang 2020 in Kraft getreten ist, ergibt sich die Frage, ob und wenn ja, welche Vorteile das Pflegewohngeld weiterhin bietet und welche Folgen eine Abschaffung hätte.

Im Gutachten werden die Transferleistungen und ihr Ineinandergreifen systematisch aufgearbeitet sowie die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen für NRW im Vergleich zum Bundesdurchschnitt dargestellt. Anhand von Budgetlinienmodellen wird für einen Heimbewohner mit unterschiedlich hohen Wohnkosten illustriert, in welchen Einkommensbereichen welche Leistungen bezogen werden, und wann es zu einem Parallelbezug von Transferleistungen kommt. Es zeigt sich, dass stationär Pflegebedürftige mit mittleren Wohnkosten ein Brutto-Nichterwerbseinkommen von mindestens 4.300 Euro erreichen müssen, um den Heimaufenthalt ohne Transferleistungen und ohne Rückgriff auf eigenes Vermögen leisten zu können. Grund hierfür sind die hohen Heimentgelte in NRW. Mithilfe von Mikrosimulationsrechnungen wird zudem dargestellt, wie viele Personen von den verschiedenen Transferleistungssystemen aktuell profitieren.

Das Gutachten zeigt auf, dass das Nebeneinander von Leistungen – ein stationär Pflegebedürftiger kann bis zu vier Transferleistungen parallel beziehen – zu einer hohen Komplexität bei der Prüfung der Leistungen führt. Es diskutiert daher drei mögliche Reformoptionen, um die Komplexität zu reduzieren und die Leistungen besser aufeinander abzustimmen. Hierzu zählt neben einer Synchronisation des Pflegewohngelds mit SGB-XII-Transferleistungen und der Angleichung der Vermögensfreibeträge an das Wohngeld auch eine Abschaffung des Pflegewohngelds in NRW. Das Pflegewohngeld verfolgt zwei Ziele: Zum einen die individuelle finanzielle Entlastung des stationären Heimbewohners durch die Übernahme der Investitionskosten abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation. Zum anderen dient das Pflegewohngeld auch als Förderung der Investitionskosten und somit als sogenannte Objektförderung. Das Gutachten bewertet die möglichen Reformvorschläge allein vor dem ersten Ziel des Pflegewohngelds als subjektbezogene Transferleistung. Mit Blick auf diese individuelle Transferleistung spricht sich das Gutachten für eine Abschaffung des Pflegewohngelds aus, so wie es in den letzten Jahren andere Bundesländer bereits vorgenommen haben. Zudem wird empfohlen, die Ursachen der hohen Pflegekosten in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern zu ergründen und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. 
 

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Pflegewohngeld im Zusammenspiel mit anderen Transferleistungen in NRW
Gutachten 16. Dezember 2025 Ruth Maria Schüler / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen / Ralph Henger

Pflegewohngeld im Zusammenspiel mit anderen Transferleistungen in NRW

Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Ruth Maria Schüler / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen / Ralph Henger Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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