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Externe Veröffentlichung 24. April 2025 Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld

Das Wohngeld stellt neben dem Bürgergeld die zentrale Säule für die soziale Sicherung des Wohnens in Deutschland dar. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen, ihre Wohnkosten zu tragen.

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Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld
Externe Veröffentlichung 24. April 2025 Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen

Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld

Studie im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hrsg.)

Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Das Wohngeld stellt neben dem Bürgergeld die zentrale Säule für die soziale Sicherung des Wohnens in Deutschland dar. Es unterstützt Haushalte mit niedrigem Einkommen, ihre Wohnkosten zu tragen.

Zu Beginn des Jahres 2023 wurde die größte Reform in der Geschichte des Wohngeldes umgesetzt. Hierdurch sind die Leistungen für die bisherigen Wohngeldhaushalte und die Anzahl an leistungsberichtigten Haushalten deutlich gestiegen. Statt 600.000 könnten gemäß Prognosen bis zu zwei Millionen Haushalte Wohngeld beziehen. Daneben wurden eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im Wohngeld eingeführt, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern und den Klimaschutz zu fördern.

Das Wohngeld spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte, indem es durch den Mietzuschuss (bei Mietenden) und den Lastenzuschuss (bei selbstgenutztem Eigentum) zur Bezahlbarkeit angemessenen und familiengerechten Wohnens beiträgt. Es wird direkt an die Person oder den Haushalt ausbezahlt und finanziell von Bund und Ländern paritätisch getragen. Das Wohngeld richtet sich vorrangig an Haushalte mit Einkommen, die den Grundsicherungsbedarf ohne Wohnkosten abdecken können. Dies sind überwiegend einkommensschwache Familien sowie Beziehende niedriger Altersrenten. Familien können neben dem Wohngeld gleichzeitig auch den Kinderzuschlag (KIZ) beziehen. Das Wohngeld übernimmt die Wohnkosten nach dem Zuschussprinzip nicht vollständig, sodass die Haushalte einen monetären Anreiz haben, ihren Wohnkonsum nicht unangemessen auszuweiten.

Bereits in den Jahren vor der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023 wurde das Wohngeld mehrfach reformiert. Diese Reformen waren notwendig, da die steigenden Mieten in den angespannten Wohnungsmärkten sowie die jährlich stattfindenden Anhebungen der Regelsätze der Grundsicherung eine Anpassung der Ausgestaltungsparameter im Wohngeld erforderten. Die Entwicklungen veranlassten die Politik dazu, das Wohngeld in den Reformen 2016 und 2020 nicht nur an die Einkommens-, Verbraucherpreis- und Mietentwicklung anzupassen, sondern auch zu stärken. Des Weiteren wurde im Jahr 2020 die Dynamisierung der Wohngeldleistungen gesetzlich verankert, sodass diese alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und allgemeiner Inflation angepasst werden und dadurch die reale Entlastungswirkung des Wohngeldes erhalten bleibt. Darüber hinaus erhalten Wohngeldhaushalte seit 2021 eine CO2-Entlastungspauschale. Da im Jahr 2022 die fossilen Energiepreise sprunghaft angestiegen sind, war es erforderlich, die Mehrbelastungen auch bei den Wohngeldempfangenden zeitnah abzufedern. Daher wurden im Laufe des Jahres zwei Heizkostenzuschüsse an Wohngeldhaushalte, Studierende und Personen, die bereits BAföG beziehungsweise Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, auf den Weg gebracht.

Die Wohngeld-Plus-Reform wurde zum 1. Januar 2023 gleichzeitig mit der Bürgergeld-Reform umgesetzt und hat zu weitreichenden Veränderungen geführt, die ähnlich einschneidend sind, wie die Reform des Grundsicherungssystems im Jahr 2005 (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – „Hartz IV“). Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden die Wohngeld-Plus-Reform inhaltlich vorbereitet, Vorschläge für Leistungsverbesserungen des Wohngeldes erarbeitet und umfangreiche Mikrosimulationen zur Wirkung verschiedener Reformen durchgeführt.

Das Forschungsvorhaben begleitete die im Projektzeitraum von 2021 bis 2023 vorgenommenen Gesetzesvorhaben und analysierte deren Auswirkungen auf das Wohngeldsystem. Es wurden Vorschläge zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohngeldes erarbeitet und mittels Mikrosimulationsrechnungen auf Grundlage der fortgeschriebenen Befragungsdaten der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) des Jahres 2018 (FDZ 2020) die sozio-demografischen Charakteristika der Haushalte, Wechselwirkungen mit anderen Transfersystemen sowie finanzielle Auswirkungen untersucht. Zudem wurden die Wirkungen der Wohngeld-Plus-Reform für die wichtigsten Haushaltstypen in Budgetlinienmodellen dargestellt, die den Zusammenhang zwischen den Bruttoeinnahmen und dem verfügbaren Haushaltseinkommen in Abhängigkeit verschiedener Transferleistungen aufzeigen.

Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Wohngeldhaushalte im Durchschnitt mit dem 1. Heizkostenzuschuss 362 € und mit dem 2. Heizkostenzuschuss 552 € erhalten haben. Der Bund trägt die Kosten für die Heizkostenzuschüsse zu 100 Prozent und hat für beide Heizkostenzuschüsse rund 520 Mio. € an Ausgaben vorgesehen. Die Ergebnisse des IW-Mikrosimulationsmodells zeigen, dass die Wohngeldleistungen durch die Wohngeld-Plus-Reform deutlich gestärkt wurden, was zu einer erheblichen Ausweitung des Empfängerkreises führte. Für die reinen Wohngeldhaushalte, die bereits vor der Reform wohngeldberechtigt waren, hat sich gemäß Prognosen das Wohngeld im Jahr 2023 um durchschnittlich 190 € auf 370 € im Monat ungefähr verdoppelt. Die Haushalte, die vom oberen Einkommensrand neu ins Wohngeld „hereinwachsen“, würden aufgrund des relativ hohen Einkommens rund 100 € Wohngeld erhalten. Insgesamt erhält ein reiner Wohngeldhaushalt nach den Simulationsrechnungen im Jahr 2023 ein durchschnittliches Wohngeld in Höhe von 210 €. Durch die Reform könnte die Anzahl der Wohngeldhaushalte um 1,4 Mio. Haushalte auf 2 Mio. Haushalte steigen. Die Wohngeldausgaben für Bund und Länder belaufen sich im Jahr 2023 auf vorrausichtlich 5,2 Mrd. €.

Die Stärkung erfolgte durch die drei Reformelemente „Einführung der Heizkostenkomponente“, „Anpassung der Wohngeldformel“ und „Einführung einer Klimakomponente“. Dadurch können mehr Haushalte, die nur wegen ihrer Wohn- und Heizkosten auf aufstockende Grundsicherungsleistungen angewiesen wären, in das Wohngeldsystem integriert werden. Aufgrund des geringen Verwaltungsaufwands hat die pauschale Heizkostenkomponente im Wohngeld sowohl Vorteile für den Staat als auch für die Antragstellenden. Zudem trägt die dauerhafte Heizkostenkomponente erheblich zur Erhöhung des Wohngeldes insgesamt bei, auch am oberen Einkommensrand, sodass dadurch nun ein deutlich größerer Empfängerkreis Anspruch auf Wohngeld hat.

Seit dem Jahr 2022 wird das Wohngeld spätestens alle zwei Jahre an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Nach der Wohngeld-Plus-Reform 2023 steht die nächste Dynamisierung 2025 an. Damit bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes dauerhaft gesichert. Jedoch steht eine Reihe von strukturellen Reformen des Wohngeldes an. Dies betrifft beispielsweise die räumliche Differenzierung verbunden mit der Frage, ob die Miethöchstbeträge in den einzelnen Mietenstufen (Mietspreizung) und die Einteilung der Gemeinden und Kreise in eine Mietenstufe immer noch angemessen und sachgerecht sind. Hinsichtlich der Höhe der Heizkostenkomponente in Höhe von 2 €/m² gilt es zeitnah zu überprüfen, ob diese weiter angemessen ist. Zudem gilt es, vor dem Hintergrund der ab 2025 in Kraft tretenden Kindergrundsicherung zu überprüfen, wie das Wohngeld als das wichtigste vorrangige Leistungssystem hinsichtlich der Wechselwirkungen mit dem Bürgergeld und der Kindergrundsicherung neu zu adjustieren ist.

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Externe Veröffentlichung 24. April 2025 Ralph Henger / Judith Niehues / Maximilian Stockhausen

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