Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis zur Mitte des laufenden Jahrhunderts erfordert die energieeffiziente Modernisierung fast aller bestehenden Häuser und Wohnungen. Das derzeitige Volumen an privaten und öffentlichen Investitionen reicht jedoch nicht aus, um den Umbau in dieser Zeit zu bewerkstelligen. Ursächlich hierfür sind die gesetzlichen, regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Um den gewünschten Beitrag des Gebäudesektors zur Energiewende zur erreichen, ist es erforderlich ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Gebäudesektor zu erstellen, das eine Vielzahl von Instrumenten sinnvoll kombiniert und den Akteuren einen verlässlichen Investitionsrahmen bietet. Ein Gesamtkonzept für den Gebäudesektor sollte die folgenden Elemente enthalten:
- Die bewährten Förderprogramme zur Gebäudesanierung sollten mindestens bis zum Jahr 2020 mit einem jährlichen Volumen in der Größenordnung von 3 Milliarden Euro festgesetzt werden.
- Neben den Förderprogrammen sollte zudem eine dauerhafte steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen eingeführt werden, die starke Anreize für Sanierungen auf einen möglichst hohen Effizienzhausstandard setzt.
- Das Mieterhöhungsrecht sollte dahingehend reformiert werden, dass es den Interessensausgleich zwischen Vermietern und Mietern stärker Rechnung trägt. Dies ist zum Beispiel durch eine Integration der Heizkostenersparnis in die Modernisierungsumlage möglich. Alternativ könnte bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen eine generelle Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zugelassen werden. Dies erfordert eine flächendeckende Anwendung von belastbaren und ökologischen Mietspiegeln auf kommunaler Ebene.
- Für die (staatlich geförderte) Energieberatung sollte ein Ausbildungs- und Dienstleistungsstandard fest etabliert werden, der keine Berufsgruppen systematisch ausgrenzt. Geförderte Effizienzmaßnahmen sollten nach der Umsetzung in einem stärkeren Umfang kontrolliert werden.
- Um für mehr Transparenz zu sorgen, sollte der bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweis zu einem einheitlichen und verpflichtenden Energieausweis zusammengeführt werden.
Das Papier stellt vor, wie sich diese Empfehlungen im Einzelnen umsetzen lassen. Ziel muss es sein, die bereits bestehenden Anstrengungen von Seiten der Gebäudeeigentümer, Investoren und politscher Akteure weiter zu verstärken und besser aufeinander abzustimmen. Nur auf diese Weise kann die Energiewende im Gebäudesektor vollumfänglich gelingen.