Am 2. November wurden in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE diskutiert, die eine deutliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung vorsehen.

Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und DIE LINKE: Mitbestimmung 4.0
IW Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Am 2. November wurden in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE diskutiert, die eine deutliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung vorsehen.
Weder die Entwicklung beim Verbreitungsgrad von Betriebsräten noch die erste empirische Evidenz zum Zusammenhang von verfasster betrieblicher Mitbestimmung und dem digitalen Wandel signalisiert jedoch einen Handlungsbedarf, das Betriebsverfassungsgesetz mit Blick sowohl auf die Reichweite als auch auf die Mitbestimmungsrechte auszuweiten. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben einem Betriebsrat in einem ausreichenden Maß, auf die Gestaltung der betrieblichen Arbeitswelt einzuwirken. Eine Ausweitung droht hingegen die gegenwärtig existierende Balance einer beidseitig sehr hohen Zufriedenheit der Geschäftsführungen und Betriebsräten mit der betrieblichen Zusammenarbeit zu gefährden. Das Gelingen der betrieblichen Sozialpartnerschaft in der Praxis hängt am Ende von der Akzeptanz beider Seiten ab.

Oliver Stettes: Mitbestimmung 4.0 – Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ sowie der Fraktion DIE LINKE „Betriebsräte vor mit-bestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“
IW Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Betriebsratswahlen 2022: Ergebnisse der IW-Betriebsratswahlbefragung
Betriebsräte haben einen starken Rückhalt in ihren Belegschaften. Dennoch zeigt der Blick auf die Wahlbeteiligung in der IW-Betriebsratswahlbefragung 2022, dass dieser Rückhalt rückläufig ist.
IW
Fünfzig Jahre Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes
Mit dem 1952 in Kraft getretenen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) knüpfte die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer am (1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aufgehobenen) Weimarer Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920 an ...
IW