Am 2. November wurden in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE diskutiert, die eine deutliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung vorsehen.
Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und DIE LINKE: Mitbestimmung 4.0
IW Report
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Am 2. November wurden in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE diskutiert, die eine deutliche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung vorsehen.
Weder die Entwicklung beim Verbreitungsgrad von Betriebsräten noch die erste empirische Evidenz zum Zusammenhang von verfasster betrieblicher Mitbestimmung und dem digitalen Wandel signalisiert jedoch einen Handlungsbedarf, das Betriebsverfassungsgesetz mit Blick sowohl auf die Reichweite als auch auf die Mitbestimmungsrechte auszuweiten. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen erlauben einem Betriebsrat in einem ausreichenden Maß, auf die Gestaltung der betrieblichen Arbeitswelt einzuwirken. Eine Ausweitung droht hingegen die gegenwärtig existierende Balance einer beidseitig sehr hohen Zufriedenheit der Geschäftsführungen und Betriebsräten mit der betrieblichen Zusammenarbeit zu gefährden. Das Gelingen der betrieblichen Sozialpartnerschaft in der Praxis hängt am Ende von der Akzeptanz beider Seiten ab.
Oliver Stettes: Mitbestimmung 4.0 – Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ sowie der Fraktion DIE LINKE „Betriebsräte vor mit-bestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“
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Der Lohn der Erziehung
Um eine ausreichend große Zahl an Fachkräften für die Kinderbetreuung zu gewinnen, müssten nach Ansicht der Gewerkschaften die Gehälter in den benötigten Berufen angehoben werden. Verglichen mit anderen Dienstleistern verdienen zumindest weibliche Beschäftigte ...
iwd
Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales: Zukunft, mitbestimmt
Die in den Anträgen 20/5587, 20/5405 und 20/5406 geforderten Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind empirisch nicht fundiert und können auch mit Blick auf grundsätzliche ökonomische Überlegungen nicht überzeugen.
IW