Die Regierungskoalition will die selbst genutzte Immobilie besser in die private Altersvorsorge einbinden. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen, da die bisherige Entnahmeregel den Haushalten nicht erlaubt, ihr angespartes Kapital tatsächlich als Eigenkapital in die Immobilie einzubringen. Darüber hinaus ist auch ein kontinuierliches Sparen zum Zwecke der Wohneigentumsbildung nicht möglich. Das wesentliche Hindernis für eine umfassende Einbindung der Immobilie stellt die Besteuerung dar. Während die selbst genutzte Wohnimmobilie wie ein Konsumgut behandelt wird, sollen Anwartschaften in der privaten Altersvorsorge nachgelagert besteuert werden. Es gibt verschiedene Vorschläge, um dieses Spannungsfeld zu lösen. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schlägt vor, für die Entnahme während der Erwerbszeit und auch für das Tilgungssparen einen speziellen Steuertarif anzuwenden. Dieser stellt die steuerliche Neutralität zwischen der Wohneigentumsbildung und den übrigen Altervorsorgeformen im Rahmen der Riesterrente sicher. Außerdem ist das IWModell administrativ verhältnismäßig einfach umzusetzen.
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