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Michael Voigtländer IW-Report Nr. 43 7. November 2018 Balance halten in der Mietpreisregulierung

Die Bundesregierung möchte im Rahmen des Mietrechtsanpassungsgesetzes die Modernisierungsumlage von 11 Prozent auf 8 Prozent sowie auf maximal 3 Euro je Quadratmeter senken, um Mieter vor starken Mietpreissteigerungen zu schützen.

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Die Bundesregierung möchte im Rahmen des Mietrechtsanpassungsgesetzes die Modernisierungsumlage von 11 Prozent auf 8 Prozent sowie auf maximal 3 Euro je Quadratmeter senken, um Mieter vor starken Mietpreissteigerungen zu schützen.

Modernisierungen des Wohnungsbestands sind notwendig und wünschenswert, um u. a. die Klimaschutzziele zu erreichen und um den Komfort der Nutzer zu erhöhen. Bundesweit gesehen laufen die Investitionen in den Bestand dem Neubau hinterher, und gerade energetische Sanierungen erreichen noch nicht das nötige Niveau, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Hinzu kommt, dass insbesondere in Mietwohnungen relativ gesehen wenig investiert wird. Daher sollte es weiterhin Anreize geben, in den Wohnungsbestand zu investieren.

Auf Basis von Investitionsrechnungen lässt sich zeigen, dass unter aktuellen Rahmenbedingungen Modernisierungen auch bei einem Umlagesatz von 8 Prozent zwar rentabel sind, insbesondere aber bei kürzeren Nutzungsdauern als den steuerlich unterstellten 50 Jahren und Zinserhöhungen die Vorteilhaftigkeit verloren gehen kann. Ein Kompromiss kann daher darin liegen, die Absenkung der Modernisierungsumlage mit einer ohnehin gebotenen Erhöhung der steuerlichen Abschreibung zu verknüpfen.

Darüber hinaus werden insbesondere Verschärfungen der Mietpreisbremse gefordert. Durch die Streichung von Ausnahmen und insbesondere die Verlängerung von Betrachtungszeiträumen bei Mietspiegeln droht die Mietpreisbremse zu einem Mietstopp zu werden. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass dies das Mietwohnungsangebot auf Dauer deutlich senken könnte, weil Vermieter an Selbstnutzer verkaufen.

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