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Michael Hüther / Jürgen Matthes IW-Policy Paper Nr. 22 15. Dezember 2017 Die Reformvorschläge der EU-Kommission zur Europäischen Währungsunion

Die EU-Kommission hat Ende 2017 – wieder einmal – umfangreiche Vorschläge für die Weiterentwicklung der Europäischen Währungsunion (EWU) vorgelegt. Unsere Bewertung dieser Vorschläge liefert ein differenziertes, aber überwiegend kritisches Bild.

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Die Reformvorschläge der EU-Kommission zur Europäischen Währungsunion
Michael Hüther / Jürgen Matthes IW-Policy Paper Nr. 22 15. Dezember 2017

Die Reformvorschläge der EU-Kommission zur Europäischen Währungsunion

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Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die EU-Kommission hat Ende 2017 – wieder einmal – umfangreiche Vorschläge für die Weiterentwicklung der Europäischen Währungsunion (EWU) vorgelegt. Unsere Bewertung dieser Vorschläge liefert ein differenziertes, aber überwiegend kritisches Bild.

Der Posten eines Europäischen Finanzministers, der von einem Vizepräsidenten der EU-Kommission bekleidet werden soll, schafft mit dem vorgeschlagenen begrenzten Aufgabenportfolio unnötige Kompetenzüberschneidungen und daher Konfliktpotenziale mit den Mitgliedstaaten und den anderen EU-Institutionen.

Die Schaffung von begrenzten Euro-Budgetlinien im EU-Haushalt zur Förderung von Strukturreformen ist sinnvoll. Dagegen muss ein neues Stabilisierungsinstrument zur Abfederung asymmetrischer Schocks in der Umsetzung scheitern, stellt doch schon die Identifikation asymmetrischer Schocks ein Problem dar, ganz zu schweigen von der Frage, wie groß ein solcher Budgetspielraum sein müsste. EWU-Funktionen im EU-Haushalt anzusiedeln, schafft zudem Konfliktpotenzial zwischen den Euroländern und den übrigen EU-Staaten.

Ein Europäischer Währungsfonds (EWF) ist grundsätzlich sinnvoll, weil Europa künftig in der Lage sein muss, Hilfs- und Reformprogramme auch unabhängig vom IWF meistern zu können. Doch bevor der EWF als letzte staatliche Absicherung bei Bankenkrisen agieren kann, müssen die Risiken im Bankensystem deutlich stärker reduziert werden. Bei der avisierten Integration des intergouvernementalen European Stability Mechanism (ESM) in den EU-Rechtsrahmen muss eine hinreichende Unabhängigkeit gewahrt bleiben.

Entscheidend für die kritische Bewertung ist schließlich, was völlig ausgespart bleibt: Vorschläge zur De-Privilegierung von Staatsanleihen und für ein staatliches Insolvenzverfahren. Beide Reformen würden die No-Bailout-Klausel und die nationale Fiskaldisziplin stärken – und das europäische Regelsystem entlasten.

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