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Maximilian Stockhausen IW-Report Nr. 26 24. Juli 2021 Stellungnahme zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Mit dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach zur Mitte einer jeden Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Bericht über fundamentale Kennzahlen zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland zu erstatten.

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Stellungnahme zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Maximilian Stockhausen IW-Report Nr. 26 24. Juli 2021

Stellungnahme zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach zur Mitte einer jeden Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag Bericht über fundamentale Kennzahlen zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland zu erstatten.

In dieser Legislaturperiode hat sich die Veröffentlichung des Berichts anlässlich des Auftretens des Coronavirus SARS-CoV-2 verzögert. Diese Verzögerung ermöglichte, erste Erkenntnisse zu den Verteilungsfolgen der Corona-Pandemie in den Berichtsentwurf aufzunehmen, wenngleich bislang vorliegende Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, da die pandemische Lage nicht beendet ist und langfristige Folgen für die Verteilung von Einkommen und Vermögen erst in künftigen Berichten analysiert werden können.

Der Schwerpunkt des 6. ARB liegt in der Dokumentation der Entwicklung der Einkommen und Vermögen in den Jahren vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Im Kern beschreibt der Bericht eine Fortsetzung der positiven Entwicklung fundamentaler Kennzahlen des Arbeitsmarkts, der Einkommen sowie der Vermögen, die sich bereits im vorherigen ARB abgezeichnet hat. Der 6. ARB konstatiert, dass sich die Ungleichheit der verfügbaren Haushaltseinkommen seit 2005 nahezu nicht verändert hat. Dieser Befund wird durch eigene Analysen sowie Dritter bestätigt (siehe unter anderem Niehues/Stockhausen, 2020a oder Grabka, 2021). Auch die Nettovermögensungleichheit hat sich seit der Finanzkrise 2007 nicht weiter erhöht, auch wenn sie gegenüber den 1990er Jahren – ähnlich wie die Einkommensungleichheit – höher ausfällt. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Finanzkrise 2007/2008 sowie durch die Flüchtlingszuwanderung kann die Stabilisierung des sozialen Gefüges bei durchschnittlich steigenden Realeinkommen aller Einkommensgruppen als positiv bewertet werden.

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Maximilian Stockhausen IW-Report Nr. 26 24. Juli 2021

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