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IW-Report Nr. 52 5. November 2025 Martin Beznoska / Tobias Hentze Stellungnahme zum Antrag „NRW muss funktionieren – Investitionsstau in NRW angehen“: Antrag der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen

Der öffentliche Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist offenkundig und erstreckt sich dabei im Grunde über sämtliche Bereiche der Infrastruktur, vor allem auch im kommunalen Bereich. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf stetig gestiegen.

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Antrag der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache 18/14010)
IW-Report Nr. 52 5. November 2025 Martin Beznoska / Tobias Hentze

Stellungnahme zum Antrag „NRW muss funktionieren – Investitionsstau in NRW angehen“: Antrag der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen

Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Schule und Bildung sowie des Wissenschaftsausschusses

Martin Beznoska / Tobias Hentze Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der öffentliche Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist offenkundig und erstreckt sich dabei im Grunde über sämtliche Bereiche der Infrastruktur, vor allem auch im kommunalen Bereich. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf stetig gestiegen.

Beispielsweise zeigen 74 Prozent der Kommunen in NRW einen Investitionsrückstand bei ihren Schulgebäuden an (KfW Research, 2025). Nur in der Ländergruppe Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen ist dieser Wert höher. Die Politik in Deutschland – nicht nur in NRW – hat eine Priorisierung von öffentlichen Investitionen weitgehend vermissen lassen.

Einer Befragung zufolge fühlen sich aktuell 86 von 100 Unternehmen durch eine mangelhafte Infrastruktur beeinträchtigt. Im Jahr 2013 traf dies auf 50 von 100 Unternehmen zu (Puls, 2025). Ausgehend von einem geschätzten gesamtstaatlichen öffentlichen Investitionsbedarf von zusätzlich 60 Milliarden Euro jährlich wird klar, dass dieser Bedarf nicht ausschließlich mit laufenden Einnahmen finanzierbar ist (Dullien et al., 2024). Ursächlich hierfür sind sowohl der Bund als auch Länder und Kommunen. Im deutschen Föderalismus beschränkt sich die Verantwortung des Landes NRW nicht auf Landesaufgaben, sondern schließt die kommunale Ebene ein, für deren Finanzausstattung die Länder dem Grundgesetz nach verantwortlich sind.

Der Schuldenstand des Landes NRW konnte seit der Finanzkrise deutlich reduziert werden. Öffentliche Investitionen waren bisher trotz ihres hohen wirtschaftlichen Nutzens – insbesondere für Digitalisierung und Klimaschutz – auf niedrigem Niveau. Hinzu kommt ein Mangel an Planungskapazitäten an vielen Stellen in der öffentlichen Verwaltung. Eine mangelhafte Infrastruktur mindert das Potenzialwachstum, da es zu Effizienzverlusten führt, zum Beispiel längere Arbeits- und Transportwege, und hemmend auf private Investitionen wirkt.

Gleichzeitig hat sich die Lage vieler Kommunen deutlich verschlechtert. Defizite und Schuldenstände sind vielerorts gestiegen. Im Jahr 2024 lag das Defizit der Kommunen in NRW bei mehr als 6,8 Milliarden Euro. Je Einwohner war dies das vierthöchste Defizit aller Flächenländer. Da die Kommunen den Großteil der öffentlichen Investitionen tätigen, ist ihre finanzielle Ausstattung besonders relevant.

Die fiskalischen Spielräume haben sich für die Länder in den vergangenen Monaten grundlegend verändert. Zum einen ist ihnen analog zur Regelung für den Bund eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet. Für NRW bedeutet dies einen zusätzlichen Spielraum in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro pro Jahr. Zum anderen werden Länder und Kommunen am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes zu 20 Prozent beteiligt. Pro Jahr kann das Land NRW im Schnitt bis 2035 über knapp 1,8 Milliarden Euro verfügen.
 

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Antrag der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache 18/14010)

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Martin Beznoska / Tobias Hentze Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

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