Es gibt kaum rechtliche Rahmenregeln für den Handel und das Teilen von Daten. Umso größer ist der Spielraum für Datengeber und Datennehmer, die Bedingungen für die Bereitstellung von Daten vertraglich auszugestalten.
Vertragsgestaltung beim Data Sharing: Empirie und Best Practice
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Es gibt kaum rechtliche Rahmenregeln für den Handel und das Teilen von Daten. Umso größer ist der Spielraum für Datengeber und Datennehmer, die Bedingungen für die Bereitstellung von Daten vertraglich auszugestalten.
Noch gibt es nicht viele Marktakteure, die diesen Spielraum auch tatsächlich ausnutzen. Immerhin bilden sich aber bereits einige Kernelemente guter Datenlizenzverträge heraus, die typische Bedürfnisse der Vertragsparteien abbilden. Die Entwicklung eines Best-Practice-Standards für den Datenhandel dürfte mittelfristig auch das Vertrauen neu hinzutretender Akteure in einen rechtssicher funktionierenden Datenmarkt fördern.
Vertragsgestaltung beim Data Sharing: Empirie und Best Practice
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Mit Daten nichts am Hut?: Datennutzungspotenziale für Unternehmen
Wer langfristig am Markt bestehen will, kommt am Thema Daten nicht vorbei. Richtig ist aber auch, dass nicht jedes Unternehmen die gleichen Datenpotenziale einlösen kann.
IW
Datenlizenzverträge für das Data Sharing von Unternehmen
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IW