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Helmut E. Klein Gutachten 4. Februar 2014 Landesweite Einführung der Schulverwaltungsassistenz zur Verbesserung der Schulqualität

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Landtag Nordrhein-Westfalen

Gutachten
Landesweite Einführung der Schulverwaltungsassistenz zur Verbesserung der Schulqualität
Helmut E. Klein Gutachten 4. Februar 2014

Landesweite Einführung der Schulverwaltungsassistenz zur Verbesserung der Schulqualität

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Landtag Nordrhein-Westfalen

Organisation und Umfang von Lehrerarbeitszeiten sind seit den späten 1950er Jahren Gegenstand der Forschung in der Bundesrepublik Deutschland. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Studien von Graf/Rutenfranz (1958) und von Frister/Häker/Hoppe (1961). Diese Studien kamen damals zum Ergebnis, dass eine Unterrichtswoche für Lehrkräfte zu einem Arbeitsvolumen von 45 bis 50 Stunden führt. Vierzig Jahre später bestätigten Mummert & Partner (1999) mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 47,3 Zeitstunden je Unterrichtswoche diese Befunde.

Die Arbeitszeit der Lehrkräfte wird vorrangig durch den Umfang der Unterrichtsverpflichtung – sprich Deputatsstunden – definiert. Doch damit verbunden sind noch weitere unterrichtsnahe Tätigkeiten, die sich auf das gesamte Arbeitszeitvolumen in beachtlichem Ausmaß niederschlagen. Lehrkräfte üben einen anspruchsvollen Beruf aus, der mit körperlichen und psychischen Belastungen einhergehen kann (Schaarschmidt/Fischer, 2001).

Im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte hat sich der Lehrerberuf geändert. Es sind weitere Anforderungen hinzugekommen. Der Lebenszuschnitt von Kindern und Jugendlichen hat sich verändert, bedingt beispielsweise durch medialen und informationellen Wandel sowie die Zunahme der Erwerbstätigkeit von Müttern. Als aktuelle Stichworte des an Lehrkräfte gerichteten Anforderungskatalogs lassen sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Chancengerechtigkeit, Teilhabe, Heterogenität, Inklusion, individuelle Förderung sowie Kompetenzorientierung und Diagnostik nennen.

Schulalltag und Unterricht sind somit für Lehrkräfte vielschichtiger geworden. Damit die Lehrinnen und Lehrer sich auf das Wesentliche ihrer Profession konzentrieren können, sind Überlegungen und Bemühungen zu unterstützen, Lehrkräfte von solchen Tätigkeiten zu entlasten, die delegierbar sind. Arbeitszeitstudien wie die von Mummert und Partner geben deutliche Hinweise, wo und wie Lehrkräfte entlastet werden können.

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