Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland kommt weiterhin nur sehr langsam voran, wie die Auswertung der Daten des „Dashboard Digitale Verwaltung“ zeigt.
Behörden-Digimeter 2026
Gutachten im Auftrag von Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland kommt weiterhin nur sehr langsam voran, wie die Auswertung der Daten des „Dashboard Digitale Verwaltung“ zeigt.
Dem Onlinezugangsgesetz zufolge müssten 577 wichtige Angebote, die jeweils ein Bündel aus einzelnen Verwaltungsleistungen darstellen, bereits seit Ende 2022 deutschlandweit online für Bürger und Unternehmen verfügbar sein. Bereits dieser erste Schritt der Verwaltungsdigitalisierung, der noch keine tiefgreifende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse selbst beinhaltet, ist bislang misslungen: Im Januar 2026 weist kein Bundesland flächendeckend mehr als 291 der 577 OZG-Leistungsbündel auf, für die mindestens eine der zugeordneten Verwaltungsleistungen online verfügbar ist. Dieser bereits bescheidene ausgewiesene Umsetzungsstand ist jedoch aufgrund miterfasster Teilumsetzungen noch geschönt, wie der Blick in die einzelnen Verwaltungsleistungen zeigt: Von den 7.509 Einzelleistungen, aus denen diese OZG-Leistungsbündel bestehen, sind Anfang 2026 gerade einmal 823 bundesweit flächendeckend umgesetzt. Beim Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen sind es trotz weiterer landesweiter Leistungsumsetzungen auch nur gut ein Fünftel. In diesem Bundesland zeigt sich aber auch, dass mehr Tempo möglich ist: Mit 43 Prozent der zugrundeliegenden Einzelleistungen, die mindestens in einer nordrhein-westfälischen Kommune oder einem Kreis bereits umgesetzt sind, liegt Nordrhein-Westfalen deutlich vor den anderen Bundesländern.
Die deutsche Verwaltung krankt also nicht nur an allgemein viel zu geringer Dynamik der Digitalisierung, sondern auch an fehlenden Übernahmen bereits vorhandener E-Government-Angebote im föderalen System. Eigentlich sollte das „Einer-für-Alle“-Prinzip eine zügige Skalierung per Übernahme bereits entwickelter Lösungen durch andere Gemeinden, Kreise oder Länder ermöglichen. Die Vereinfachung und Beschleunigung föderaler Kooperationen ist neben der Digitalisierung selbst ein Ansatzpunkt für das neu geschaffene Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, das zu Recht die beiden Aspekte zusammen in den Blick nehmen soll. Die Regierungspläne zur Digitalisierung und zum Abbau von Bürokratie sind ambitioniert – das bislang konkret in die Wege Geleitete ist aber noch überschaubar, wie dieses Gutachten zeigt. Die Umsetzung muss nun deutlich beschleunigt werden, damit die Effizienz der Verwaltung steigt und die Bürokratie reduziert wird. Nur wenn dies gelingt werden die Bundesregierung und das neue Ministerium auf diesem Feld erfolgreicher sein als die Koalition davor, die sich ebenfalls Modernisierung und Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben hatte.
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