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Jochen Pimpertz IW-Trends Nr. 4 2. Januar 2023 „Versicherungsmathematisch faire” Abschläge bei vorgezogenem Rentenbezug – eine systematische Betrachtung der Budget-, Belastungs- und Anreizneutralität

Die Forderung nach „versicherungsmathematisch fairen“ Abschlägen bei vorgezogenem Renteneintritt suggeriert, dass der Vorruhestand ohne Zusatzlasten organisiert werden kann.

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„Versicherungsmathematisch faire” Abschläge bei vorgezogenem Rentenbezug – eine systematische Betrachtung der Budget-, Belastungs- und Anreizneutralität
Jochen Pimpertz IW-Trends Nr. 4 2. Januar 2023

„Versicherungsmathematisch faire” Abschläge bei vorgezogenem Rentenbezug – eine systematische Betrachtung der Budget-, Belastungs- und Anreizneutralität

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Forderung nach „versicherungsmathematisch fairen“ Abschlägen bei vorgezogenem Renteneintritt suggeriert, dass der Vorruhestand ohne Zusatzlasten organisiert werden kann.

Um die Ausgabenseite der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu belasten, müsste der gesetzliche Abschlag für Männer je nach Renteneintritt aber um insgesamt bis zu 1,6 Prozentpunkte angehoben werden. Doch selbst budgetneutrale Abschläge können nicht verhindern, dass die Beitragszahler dauerhaft belastet werden, weil vorruhestandsbedingt mehr Rentner von weniger Beitragszahlern alimentiert werden müssen. Ging der Gesetzgeber bislang von der Fiktion aus, dass die gesetzliche Rente das zuvor erzielte Erwerbseinkommen ersetzt, dann können Versicherte ab dem Jahr 2023 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in unbegrenztem Umfang hinzuverdienen. Künftig kann also die Altersrente parallel zu einem unverändert hohen Erwerbseinkommen bezogen werden. Damit lassen sich die „Verluste“ mehr als ausgleichen, die aus einer geringeren und um gesetzliche Abschläge reduzierten Rentenanwartschaft resultieren. Deshalb sollte die Bundesregierung zeitnah evaluieren, ob künftig vermehrt Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, um zu verhindern, dass eine längere Lebensarbeitszeit auf Kosten der Beitragszahler umgesetzt wird.

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