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IW-Kurzbericht Nr. 10 1. Februar 2018 Jochen Pimpertz Steigende Ausgaben für die Entgeltfortzahlung

Die Arbeitgeber wenden Jahr für Jahr mehr für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf – in 2017 waren es schätzungsweise 53 Milliarden Euro. Ein gestiegener Krankenstand kann diesen Trend nur zum Teil erklären.

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Steigende Ausgaben für die Entgeltfortzahlung
IW-Kurzbericht Nr. 10 1. Februar 2018 Jochen Pimpertz

Steigende Ausgaben für die Entgeltfortzahlung

IW-Kurzbericht

Jochen Pimpertz Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Die Arbeitgeber wenden Jahr für Jahr mehr für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf – in 2017 waren es schätzungsweise 53 Milliarden Euro. Ein gestiegener Krankenstand kann diesen Trend nur zum Teil erklären.

Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer paritätischen Aufteilung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Arbeitgeberseite auf die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verwiesen. Demnach werden die Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen keineswegs durch den Zusatzbeitrag benachteiligt. Im Gegenteil: Bezieht man die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (und während des gesetzlichen Mutterschutzes) mit ein, dann liegt der Beitrag der Arbeitgeber zur Finanzierung der Krankheitskosten deutlich über dem Anteil der Arbeitnehmer (BDA, 2017).

Die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung werden im Sozialbudget dokumentiert (BMAS, 2017, Tabelle I-2). Demnach zahlten die Arbeitgeber im Jahr 2017 schätzungsweise 44,4 Milliarden Euro an Gehältern während der krankheitsbedingten Abwesenheit ihrer Mitarbeiter. Diese Summe erfasst allerdings nicht die auf das Bruttogehalt entfallenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung.

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Eine einfache Hochrechnung mit dem Beitragssatzanteil der Arbeitgeber würde die Kosten allerdings überschätzen. Denn abgesehen von der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitgeberbeiträge lediglich für Entgeltbestandteile bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Approximativ lässt sich der beitragsfreie Lohnbestandteil aber mithilfe der Versichertenstatistik der Gesetzlichen Rentenversicherung schätzen (Deutsche Rentenversicherung, 2017). Dabei wird unterstellt, dass Unternehmen für ihre privat krankenversicherten Mitarbeiter den gleichen Arbeitgeberzuschuss zahlen wie für freiwillig versicherte Mitglieder gesetzlicher Kassen.

Demnach zahlten die Arbeitgeber im Jahr 2017 zusätzlich 8,8 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, in der Summe also 53,2 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Abbildung). Da die Werte am aktuellen Rand geschätzt sind und in folgenden Berichtsjahren korrigiert werden können, sind vor allem die Werte bis 2015 relativ robust. Aber auch in diesem Jahr kamen zu der Gehaltsfortzahlung in Höhe von 42,2 Milliarden Euro noch einmal 8,4 Milliarden Euro an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung hinzu.

Seit 2006, dem Jahr mit einem historischen Tief von durchschnittlich 11,5 ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitstagen (BKK, 2017), ist der Aufwand für die Entgeltfortzahlung stetig gestiegen. Häufig wird diese Entwicklung einem steigenden Krankenstand zugeschrieben. Doch auch die jährlichen Gehaltserhöhungen sowie die günstige Beschäftigungsentwicklung treiben die Kosten für die Entgeltfortzahlung in die Höhe.

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Jochen Pimpertz: Steigende Ausgaben für die Entgeltfortzahlung

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