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Jochen Pimpertz in Zeitschrift für Politikwissenschaft Externe Veröffentlichung 24. November 2020 Grenzen des Vorsorgestaats in einer alternden Gesellschaft

Mit dem demografischen Wandel steht zu befürchten, dass sich Politiker immer stärker an den Versorgungsinteressen der Älteren ausrichten. Steigende Beitrags- und Steuerlasten wären die Folge. Diese beeinträchtigen aber nicht nur die Wohlstandschancen jüngerer Generationen, sondern stellen auch den Wahlerfolg einseitig ausgerichteter Sozialpolitik zunehmend in Frage.

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Mit dem demografischen Wandel steht zu befürchten, dass sich Politiker immer stärker an den Versorgungsinteressen der Älteren ausrichten. Steigende Beitrags- und Steuerlasten wären die Folge. Diese beeinträchtigen aber nicht nur die Wohlstandschancen jüngerer Generationen, sondern stellen auch den Wahlerfolg einseitig ausgerichteter Sozialpolitik zunehmend in Frage.

Mit der anstehenden Alterung der geburtenstarken Jahrgänge wird der intergenerative Verteilungskonflikt in den Sozialversicherungssystemen zunehmend deutlich zutage treten. Aufgrund der lohnbezogenen Beitragsfinanzierung wirkt sich dieser Konflikt auch auf tarifpolitische Verhandlungen aus. Steigen die Beitrags- und Steuerlasten ungebremst, dann geraten die Einkommens- und Beschäftigungschancen der Erwerbstätigen immer stärker unter Druck. Vermeintliche Handlungsoptionen des Staates, zum Beispiel höhere Steuerzuschüsse, können dabei kaum zur Lösung beitragen, weil sich das grundlegende Knappheitsproblem damit nicht lösen lässt.
Politische Akteure mögen versucht sein, ihre Wahlchancen über generöse Leistungsversprechen zugunsten Älterer zu erhöhen. Allerdings setzen ihnen dabei die erforderlichen Finanzierungslasten immer engere Grenzen. Denn wenn für den erwerbstätigen Teil der Bevölkerung die erforderlichen Beitrags- und Steuerlasten schon in Bälde steigen, steht der Wahlerfolg einer unausgewogenen Sozialpolitik zunehmend in Frage. Die kommenden Debatten werden deshalb nicht allein durch die Frage nach dem Umfang des „Vorsorgestaats“ geprägt sein, sondern vor allem durch die Frage, in welchen Vorsorgefragen der Staat überhaupt in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreifen darf.

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