Im Jahr 2018 haben die Arbeitgeber für ihre erkrankten Mitarbeiter 51,6 Milliarden Euro an Bruttogehältern und weitere 10,2 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Nicht nur ein leicht erhöhter Krankenstand, sondern auch die günstige Beschäftigungsentwicklung sowie die jährlichen Lohnsteigerungen treiben die Kosten.

62 Milliarden Euro für Entgeltfortzahlung bei Krankheit
IW-Kurzbericht
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Im Jahr 2018 haben die Arbeitgeber für ihre erkrankten Mitarbeiter 51,6 Milliarden Euro an Bruttogehältern und weitere 10,2 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt. Nicht nur ein leicht erhöhter Krankenstand, sondern auch die günstige Beschäftigungsentwicklung sowie die jährlichen Lohnsteigerungen treiben die Kosten.
Nach den Daten des Dachverbands der Betriebskrankenkassen ist der Krankenstand 2018 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen (BKK-Dachverband, 2019, 58). Seit dem historischen Tiefstand im Jahr 2006 setzt sich damit der längerfristige Trend fort. Das wirkt sich nicht nur auf die betrieblichen Abläufe aus, sondern auch auf die Arbeitskosten.
Denn fehlt ein Mitarbeiter krankheitsbedingt, zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG) – erst danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Deren Krankengeld beträgt allerdings nur 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts (§ 47 SGB V). Kürzere Fehlzeiten, die auf dieselbe Erkrankung zurückzuführen sind, werden dabei innerhalb von 12 Monaten summiert. Bei anderen Erkrankungsursachen beginnt die sechswöchige Fortzahlungsfrist von neuem. Das Entgelt wird auch während des Mutterschutzes gezahlt (§ 19 MuSchG), also sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin sowie acht Wochen nach der Geburt.
Die Höhe der Aufwendungen werden im Sozialbudget dokumentiert (BMAS, 2019). Sieht man von Zeiten des Mutterschutzes ab, zahlten die Arbeitgeber im Jahr 2018 Gehälter in Höhe von 51,6 Milliarden Euro für ihre erkrankten Mitarbeiter. Das Sozialbudget weist allerdings nur Bruttoentgelte aus und greift damit zu kurz. Denn auch die darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden im Fall einer Erkrankung weiter gezahlt.

Weil die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig werden, droht eine einfache Hochrechnung mit dem anteiligen Beitragssatz die zusätzlichen Arbeitgeberaufwendungen zu überschätzen. Näherungsweise kann der beitragsfreie Gehaltsanteil aber mithilfe der Versichertenstatistik der Gesetzlichen Rentenversicherung geschätzt werden (Deutsche Rentenversicherung, 2018). Dabei wird unterstellt, dass Unternehmen auch für privat krankenversicherte Mitarbeiter einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Neben den Beitragsanteilen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen sie auch den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der für die Gewerbliche Wirtschaft als durchschnittlicher Prozentsatz aus Beitragssoll und Entgeltsumme geschätzt wird (DGUV, 2018).
Für die krankheitsbedingt ausfallenden Mitarbeiter sind so im Jahr 2018 geschätzt 10,2 Milliarden Euro an Arbeitgeberbeiträgen hinzuzurechnen. In der Summe zahlten die Arbeitgeber also knapp 62 Milliarden Euro – ein Plus von 2,9 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Bei der nächsten Aktualisierung wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sogar noch höher ausfallen, weil seit dem 1.1.2019 auch der Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch finanziert wird.
Die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung steigen aber nicht nur aufgrund höherer Fehlzeiten kontinuierlich. Denn selbst bei einer konstanter Fehlzeitenquote würden die anhaltend günstige Beschäftigungsentwicklung zusammen mit den jährlichen Gehaltsanpassungen zu stetig steigenden Aufwendungen führen.

Jochen Pimpertz: 62 Milliarden Euro für Entgeltfortzahlung bei Krankheit
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