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Svenja Jambo / Christoph Metzler / Sarah Pierenkemper / Dirk Werner IW-Kurzbericht Nr. 92 28. Dezember 2017 Flüchtlinge: Mehr als nur Hilfsarbeiter

Aktuell sind etwa 140.000 Menschen aus den acht Hauptasylherkunftsländern in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Drei Viertel von ihnen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Knapp 60 Prozent sind als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, 40 Prozent in Helfertätigkeiten. Insgesamt zeigen sich erste Beschäftigungserfolge.

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Mehr als nur Hilfsarbeiter
Svenja Jambo / Christoph Metzler / Sarah Pierenkemper / Dirk Werner IW-Kurzbericht Nr. 92 28. Dezember 2017

Flüchtlinge: Mehr als nur Hilfsarbeiter

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Aktuell sind etwa 140.000 Menschen aus den acht Hauptasylherkunftsländern in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Drei Viertel von ihnen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen. Knapp 60 Prozent sind als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt, 40 Prozent in Helfertätigkeiten. Insgesamt zeigen sich erste Beschäftigungserfolge.

Die Integration von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darüber sind sich alle einig. Für viele Betriebe ist die Integration in den Arbeitsmarkt allerdings eine Herausforderung. Denn bei Geflüchteten reichen häufig Deutschkenntnisse noch nicht aus, berufliche Fachkenntnisse fehlen oder ausländische Abschlüsse sind schwer einzuschätzen (Flake et al., 2017). Doch es gibt inzwischen erste Erfolge der Integration zu berichten, wie aktuelle Arbeitsmarktzahlen zeigen. Der vorliegende Bericht betrachtet dafür sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien zum Stand 31. März 2017. Es handelt sich allerdings nicht ausschließlich um Geflüchtete, da der Aufenthaltsstatus erst ab Sommer 2016 statistisch erfasst wird.

Viele Syrer in Beschäftigung

Insgesamt sind knapp 140.000 Menschen aus den genannten Staaten in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Hierunter fallen auch Auszubildende und Praktikanten. Fast ein Viertel aller Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern sind Syrer. Dies verwundert kaum, da bereits seit 2014 mit Abstand die meisten Asylanträge in Deutschland von Syrern gestellt wurden. Ein weiteres Fünftel sind Afghanen, gefolgt von Irakern (15 Prozent) und Iranern (14 Prozent) (BA 2017; BAMF 2017).

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten aus den acht Asylherkunftsländern um knapp 47.000 Personen und damit deutlich gestiegen. Allerdings entfiel ein gutes Drittel des Anstiegs auf geringfügig Beschäftigte, von denen Ende März 2017 rund 50.000 der insgesamt 140.000 Beschäftigten zu verzeichnen waren. Am stärksten war der Anstieg bei der Beschäftigung von Syrern, deren Zahl sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt hat.

Der Mittelstand ist bei der Integration besonders engagiert

Die Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen ein besonderes Engagement von kleinen (1-9 Beschäftigte) und mittleren Betrieben (10 bis 249 Beschäftigte) bei der Beschäftigung von Menschen aus Asylherkunftsländern. Während in Deutschland insgesamt gut zwei Drittel aller Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angestellt sind (67,2 Prozent), sind drei Viertel aller Beschäftigten aus Asylherkunftsländern dort tätig (75,7 Prozent). Dies zeigt, dass die Integrationspotenziale in KMU am größten sind. In Großbetrieben (ab 250 Beschäftigte) ist der Anteil hingegen deutlich geringer: Während insgesamt jeder Dritte Beschäftigte dort angestellt ist, ist es unter den Beschäftigten aus Asylherkunftsländern nur knapp jeder Vierte (BA, 2017). Allerdings zeigt sich in der Praxis vielerorts inzwischen eine gute Arbeitsteilung. Viele Geflüchtete werden in Praktika und Einstiegsqualifizierungen in großen Unternehmen für den Arbeitsmarkt fit gemacht und wechseln anschließend in Ausbildung oder Beschäftigung in KMU.

Gute Chancen in Dienstleistungen und Zeitarbeit

Fast ein Fünftel der Beschäftigten aus Asylherkunftsstaaten ist im Wirtschaftszweig „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ tätig (21,7 Prozent). Hierzu gehören u. a. der Wach- und Sicherheitsdienst, die Gebäudebetreuung sowie der Garten- und Landschaftsbau. Insgesamt liegt die Beschäftigungsquote aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland in diesem Bereich bei lediglich 7,2 Prozent. Somit sind Menschen aus Asylherkunftsländern hier deutlich überproportional vertreten. Fast neun Prozent aller Beschäftigten aus Asylherkunftsländern (alle Beschäftigte: 2,6 Prozent) sind im Rahmen der Zeitarbeit tätig, die ebenfalls zur Dienstleistungsbranche zählt. Die Zeitarbeit stellt für sie eine gute Option für den ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt dar und verfügt über viel Erfahrung bei der begleitenden Qualifizierung und Sprachförderung.

Stark und ebenfalls deutlich häufiger als alle Beschäftigten sind Arbeitnehmer aus Asylherkunftsländern im Gastgewerbe tätig (16,9 Prozent zu insgesamt 3,2 Prozent). Traditionellerweise wählen viele ausländische Staatsbürger diesen Berufsweg. So sind 9,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Ausländer im Gastgewerbe tätig.

Am dritthäufigsten arbeiten Beschäftigte aus Asylherkunftsländern im Handel (einschließlich der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) (12,4 Prozent). Knapp jeder zehnte Beschäftigte aus Asylherkunftsstaaten ist im Verarbeitenden Gewerbe (11,3 Prozent) oder im Gesundheits- und Sozialwesen (10,1 Prozent) angestellt.

Viele sind als Fachkraft tätig

Aktuell sind etwa genauso viele Beschäftigte aus Asylherkunftsländern als Fachkraft, also als Person mit mindestens abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung (43,5 Prozent), angestellt wie als Helfer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (42,7 Prozent). Vergleichsweise wenige sind auf einer Stelle beschäftigt, die einen Fortbildungsabschluss, wie etwa Meister, Techniker oder Fachschulabschluss, voraussetzt (4,1 Prozent). 9,4 Prozent üben einen Beruf aus, der in der Regel ein Diplom, einen Masterabschluss oder einen Bachelorabschluss mit Berufserfahrung erfordert. Damit verfügen knapp sechs von zehn der Beschäftigen aus Asylherkunftsländern über einen anerkannten Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Studienabschluss.

Arbeitgeber setzen bei der Suche nach Beschäftigten für den Helferbereich stark auf Personen mit passender Berufserfahrung. Fast zwei Drittel der Unternehmen halten Praxiserfahrung im Berufsfeld für unabdingbar oder wünschenswert (Schöpper-Grabe / Vahlhaus, 2017). Hiervon können Geflüchtete profitieren, da sie oftmals über im Herkunftsland erworbene Berufserfahrung verfügen, aber nicht immer über einen in Deutschland anerkannten Abschluss. Auffällig ist der hohe Anteil von Fachkräften unter den Afghanen mit mehr als 50 Prozent.

In den kommenden Jahren ist mit mehr Helfertätigkeiten bei Geflüchteten zu rechnen. Diese können zwar einen guten Einstieg in den Arbeitsmarkt bieten, müssen aber mit berufsbegleitender Sprachförderung und Qualifizierung einhergehen, wenn die Integration in Arbeit nachhaltig gelingen soll.

Handlungsempfehlungen

Die vorliegenden Daten zeigen erste Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration. Insgesamt sind aber bislang erst wenige Menschen aus Asylherkunftsländern am ersten Arbeitsmarkt und im Ausbildungsmarkt ankommen. Die Integration in Ausbildung und Beschäftigung muss daher weiter intensiv gefördert werden:

  • Qualifizierung ist der Grundpfeiler einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration. Daher ist es wichtig, bestehende Fördermaßnahmen für Betriebe bekannter zu machen. Vor allem berufsbegleitenden Angebote wie Kommit, die Arbeit mit Sprachförderung und Teilqualifizierung verknüpfen, sollten deutlich intensiver genutzt werden.
  • Die regionale Bereitstellung von Sprachkursen für Unternehmen und Berufsschulen ist nach wie vor schwierig. Neben mehr Ressourcen für ein qualitativ hochwertiges und passgenaues (berufsbegleitendes) Angebot sollten hier digitale Formate als Ergänzung ausgebaut werden.
  • Integrations- und Sprachkurse sowie Fördermaßnahmen sollten nicht an einen Aufenthaltsstatus geknüpft sein, sondern grundsätzlich allen Geflüchteten mit Arbeitsmarktzugang zur Verfügung stehen. Zudem sollten alle Instrumente der Ausbildungsförderung für Auszubildende zur Verfügung stehen – auch für Geduldete. Schließlich sollte die "3+2-Regelung" einheitlich angewendet werden.
  • Zeitarbeit kann ein guter Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt sein. Daher sollte das temporäre Beschäftigungsverbot für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit aufgehoben werden.
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