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Helena Bach / Hagen Lesch / Sandra Vogel IW-Analyse Nr. 148 31. März 2022 Die Legitimität der Tarifautonomie in Deutschland: Wirtschaftspolitische Lehren aus historischen Debatten von 1918 bis heute

Seit dem Stinnes-Legien-Abkommen (1918) wurden die Tarifautonomie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Deutschland und ihre Legitimität immer wieder politisch diskutiert oder sogar infrage gestellt.

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Wirtschaftspolitische Lehren aus historischen Debatten von 1918 bis heute
Helena Bach / Hagen Lesch / Sandra Vogel IW-Analyse Nr. 148 31. März 2022

Die Legitimität der Tarifautonomie in Deutschland: Wirtschaftspolitische Lehren aus historischen Debatten von 1918 bis heute

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Seit dem Stinnes-Legien-Abkommen (1918) wurden die Tarifautonomie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften in Deutschland und ihre Legitimität immer wieder politisch diskutiert oder sogar infrage gestellt.

Die Zweckmäßigkeit der Tarifautonomie ist also einer fortwährenden systemimmanenten Überprüfung ausgesetzt. Dabei steht im Fokus, ob die Tarifautonomie den sozialen Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen herstellt, dem Gemeinwohl dient und mit den gesamtwirtschaftlichen Zielvorstellungen der jeweiligen Bundesregierung kompatibel ist. Die Kriterien der Überprüfung sind unterschiedlich. Sie hängen von der allgemeinen Wirtschaftslage und von der politischen Ausrichtung der jeweiligen Regierung ab. Die Analyse von zwei Grundsatz- und neun zeithistorischen Debatten zeigt, dass eine staatliche Einflussnahme auf die Tarifautonomie mit Risiken verbunden ist: Änderungen der Rahmenbedingungen, die die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern und das Miteinander der Tarifvertragsparteien regeln, haben sich als sinnvoll erwiesen. Dringt der Staat durch sein Handeln jedoch tief in den Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien ein, verfehlt er seine Ziele. Dies sollte bei der aktuellen politischen Debatte über eine Stärkung der Tarifbindung berücksichtigt werden. Wenn sich der Staat dazu entscheidet, die Tarifbindung zu stärken, kann dies nur durch eine Stärkung der Tarifbindung „von unten“ geschehen, indem er die Attraktivität der Verbandsmitgliedschaft erhöht und damit die Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie absichert.

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