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Holger Schäfer Gutachten 11. Dezember 2005 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD
Gutachten
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD
Holger Schäfer Gutachten 11. Dezember 2005

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Ausgangslage

Obwohl sich die Arbeitsmarktlage 2005 gegenüber dem Vorjahr nicht signifikant verbessert hat, sind bezüglich der aktiven Arbeitsmarktpolitik trotz schwieriger Ausgangslage einige Verbesserungen herbeigeführt worden. Offenkundig hat eine Straffung des BA-internen Controllings zu größerer Ausgabendisziplin beigetragen. So sanken die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik im Zeitraum Januar bis Oktober 2005 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4 Mrd. Euro. Dazu beigetragen hat zweifellos auch die nunmehr klare Trennung von Eingliederungsleistungen für Empfänger der Grundleistung Arbeitslosengeld II und Empfänger der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I. Positiv zu werten ist ferner, dass die Zahl der Teilnehmer an den am wenigsten effektiven Maßnahmen ABM und SAM weiterhin stark rückläufig ist. Die Einsparungen führen dazu, dass – erstmals seit über 10 Jahren – eine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung in Aussicht gestellt werden kann.

Trotz der offenkundigen Fortschritte befindet sich die Formulierung eines konzentrierten, schlagkräftigen Instrumentariums aktiver Maßnahmen noch in der Konzeptionsphase. Voraussetzung für die Effizienz aktiver Maßnahmen ist deren Effektivität. Bislang ist – von vereinzelten Studien zu den wichtigsten Instrumenten abgesehen – keine systematische Untersuchung der Effektivität vorgenommen worden. Bei vielen, insbesondere den quantitativ weniger bedeutsamen Maßnahmen ist noch nicht einmal das Vorzeichen ihrer Wirksamkeit bekannt. Eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit im Sinne einer Kosten-Nutzen-Analyse liegt in weiter Ferne. Die im Zuge der Hartz-Gesetze vom Gesetzgeber eingeforderte und von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Evaluation wird diese Lücke zu einem Teil schließen können. Die mikroökonometrische Untersuchung der kontrafaktischen Situation der Maßnahmeteilnahme vs. der Nicht-Teilnahme wird Aussagen über die Wirksamkeit erlauben, deren Qualität die der bislang publizierten Eingliederungsquoten bei weitem übertreffen. Ein tatsächlicher Effektivitäts- und möglicherweise Effizienzfortschritt erwächst daraus jedoch nur, wenn aus der Evaluation Konsequenzen gezogen werden können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, da das Gerüst der Fördermöglichkeiten durch das SGB III vorgegeben wird.

Stellungnahme, Holger Schäfer | PDF

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