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Hubertus Bardt Gutachten 23. September 2010 Energie für das Industrieland Deutschland
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Gutachten
Energie für das Industrieland Deutschland
Hubertus Bardt Gutachten 23. September 2010

Energie für das Industrieland Deutschland

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Diese Stellungnahme zum Energiekonzept der Bundesregierung wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erarbeitet. Sie greift wesentliche wirtschaftliche Fragen des Energiekonzepts auf. Eine weitere Stellungnahme von acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften – wird die technischen Fragestellungen beleuchten.

1. Das neue Energiekonzept muss die Gleichrangigkeit der drei Ziele Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit deutlicher berücksichtigen. Die Entwicklung der Energiemärkte erfordert klare, langfristige und verlässliche staatliche Rahmenbedingungen, muss dann aber den innovativen Kräften des Marktes überlassen bleiben. Ein modernisiertes Energiesystem erfordert umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen. Gleichzeitig muss das Energiekonzept Revisionsklauseln für den Fall enthalten, dass die ambitionierten Annahmen wie – u.a. die Existenz eines belastbaren globalen Klimaabkommens oder der angestrebten Energieeffizienzgewinne nicht eintreffen.

2. Die Versorgung mit Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen ist entscheidend für den Wohlstand im Industriestandort Deutschland. Die Politik darf sich nicht auf die Vision eines massiven Rückgangs des Energiebedarfs verlassen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist zunächst einmal die originäre Aufgabe industrieller wie privater Verbraucher. Insbesondere energieintensive Unternehmen gehen hier voran. Überregulierungen mit der Forderung unwirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen sind genauso wenig zielführend wie im globalen Vergleich überhöhte Energiepreise.

3. Die Belastungen der Industrie mit Energiesteuern und weiteren Abgaben ist in Deutschland besonders hoch. Eine verlässliche Absenkung auf ein global vergleichbares Niveau ist zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit notwendig. Zur Reduktion der Wettbewerbsnachteile sollte ein klares Abbauziel von Zusatzbelastungen festgeschrieben werden.

4. Strom aus erneuerbaren Quellen wird nach dem Energiekonzept eine immer wichtigere Rolle spielen. Entscheidend wird sein, die Kosten der erneuerbaren Energien zu senken und wettbewerbsfähig zu gestalten. Hier ist eine Begrenzung der Kosten des EEG ebenso notwendig wie umfassende Anstrengungen in Forschung und Entwicklung.

5. Fossile Energieträger werden auch in den nächsten Dekaden wichtig für die Energieversorgung bleiben. Die Modernisierung des Kraftwerksparks ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen notwendig. Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) bietet die Möglichkeit, die Stromerzeugung sowie Industrieprozesse international von Teilen der Treibhausgasemissionen zu befreien. Um diese Option zu eruieren, sind geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zur Errichtung von Demonstrationskraftwerken und -lagerstätten notwendig.

6. Die Verlängerung der Laufzeiten bestehender sicherer Kernkraftwerke ist wirtschaftlich und unter Klimaschutzgesichtspunkten sinnvoll. Dadurch verfügbare Mittel sollten zu einem nennenswerten Anteil zur Senkung der Abgaben und damit der Strompreise für die energieintensive deutsche Industrie verwendet werden.

7. Erhebliche Investitionen in Infrastruktur, insbesondere in Leitungsnetze und Speichersysteme, sind nötig, um die Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz im geplanten Maße zu ermöglichen.

8. In der Schaffung von gesellschaftlicher Akzeptanz liegt eine der wesentlichen Herausforderungen von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Dazu gehört auch, dass die grundlegenden Annahmen offengelegt und mögliche Alternativszenarien diskutiert werden.

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Hubertus Bardt Gutachten 23. September 2010

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