Bis Ende 2004 muss ein neues Finanzausgleichsgesetz verabschiedet sein. Die Bundesregierung hat inzwischen ein Reformkonzept vorgelegt, das von den meisten Bundesländern abgelehnt wird. Die drei Gegenvorschläge, die verschiedene Ländergruppen vorgelegt haben, lassen einen grundlegenden Interessenkonflikt erkennen: Die Empfängerländer wollen den Status quo so weit wie möglich bewahren, die Geberländer ihre Zahlungslasten und die konfiskatorisch hohe Grenzbelastung mildern. Denn von zusätzlichen Lohnsteuermehreinnahmen belässt der bestehende Finanzausgleich den meisten Bundesländern gerade einmal 10 Prozent. Ein neuer Reformvorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln erhöht diesen Eigenanteil auf 35 bis 40 Prozent. Dies schafft bei den Bundesländern Anreize, mehr als bisher für die Stärkung der eigenen Finanzkraft zu sorgen. Außerdem erfüllt dieser Vorschlag die Auflage der Ministerpräsidentenkonferenz, nach der ein neuer Finanzausgleich verglichen mit dem alten keinem Bundesland größere Einbußen als 12 DM je Einwohner zumuten darf.
Die Reform des Finanzausgleichs im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Rationalität und Besitzstandsdenken
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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