Für den Beitritt zur Europäischen Union müssen die Kandidaten auch ein stabiles Steuer- und Finanzsystem aufweisen. In den meisten der ehemals vom Staat dominierten Zentralverwaltungswirtschaften war die Staatsquote im Jahr 2003 bereits niedriger als im Durchschnitt der bisherigen EU-Mitgliedsstaaten. Während die Beitrittskandidaten bei den Sozial- und Zinsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt geringere Werte erzielen als die derzeitigen EU-Länder, haben die staatlichen Investitionsausgaben dort im Durchschnitt ein höheres Gewicht. Auch die Belastung der Bürger durch staatliche Abgaben ist in den hier betrachteten Ländern Mittel- und Osteuropas niedriger. Die Einnahmeschwäche der Staaten liegt am vergleichsweise niedrigen Aufkommen der Steuern auf Einkommen und Vermögen. Spiegelbildlich weisen die Beitrittskandidaten bei den Unternehmen- und Einkommensteuern günstigere Standortbedingungen auf.
Die öffentlichen Finanzen der EU-Beitrittskandidaten
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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