Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks, der Teilung der Tschechoslowakei und den folgenden Transformationsproblemen in den neunziger Jahren hat die Slowakische Republik ab dem Jahr 2002 ein umfangreiches Reformpaket auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Steuerreform wurde die Steuerlast von den direkten zu den Verbrauchsteuern verlagert. Bei der Einkommensteuer wurde eine Flat Rate eingeführt. Bei der Alterssicherung wurde die staatliche Rente in eine stärker beitragsadäquate Versicherungsleistung umgebaut und durch eine obligatorische kapitalfinanzierte Rente ergänzt. Die Arbeitsmarktreformen umfassten Änderungen beim Kranken- und Arbeitslosengeld, eine Novellierung des Arbeitsrechts, eine Verschlankung der Arbeitsverwaltung und eine aktivere Arbeitsmarktpolitik. Die Reform der Sozialhilfe war radikaler als in den westeuropäischen Ländern. Die Option, ohne Arbeit von Sozialhilfe zu leben, wurde für Erwerbsfähige faktisch abgeschafft. Damit liefert die Slowakische Republik ein eindrucksvolles Beispiel dafür, dass grundlegende Reformen trotz Widerstand machbar sind.
Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Slowakischen Republik
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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