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Berthold Busch Gutachten 12. Juli 2013 Europas Binnenmarkt

Wirtschaftsraum mit Potenzial

Gutachten
Europas Binnenmarkt
Berthold Busch Gutachten 12. Juli 2013

Europas Binnenmarkt

Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Wirtschaftsraum mit Potenzial

  • Mit dem Binnenmarktprojekt hat die Europäische Union (EU) die wirtschaftliche und politische Integration deutlich vertieft. Durch die Freizügigkeit von Arbeitskräften, den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital konnte nicht nur intern der Wettbewerb gestärkt sowie mehr Wachstum und Beschäftigung erreicht werden. Wichtig ist auch die externe Dimension. Der Binnenmarkt hat die Position der EU im weltweiten Wettbewerb gestärkt und ist ein Asset bei bilateralen Freihandelsabkommen.
  • Der Binnenmarkt war zudem Motor weiterer Integrationsschritte. Zum einen ist hier die Unionsbürgerschaft zu nennen, mit der die Freizügigkeit für Personen von der wirtschaftlichen Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger gelöst wurde. Zum anderen ist die Schaffung der gemeinsamen Währung zu nennen. Auch wenn umstritten ist, ob der Binnenmarkt eine gemeinsame Währung benötigt, kann das Rad nicht einfach zurückgedreht werden. Ein Austritt einzelner Länder aus der Eurozone oder sogar ein Auseinanderbrechen hätte vermutlich gravierende Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Beides kann heute nicht mehr voneinander getrennt werden. Auf jeden Fall wäre mit einer Beeinträchtigung bei den vier Grundfreiheiten zu rechnen, protektionistische Bestrebungen würden begünstigt.
  • Der Binnenmarkt ist freilich nicht vollendet. Vielmehr gibt es noch wichtige weitere Möglichkeiten, die vier Grundfreiheiten und damit auch den Wettbewerb in der EU zu stärken. Da die Stärkung der Wettbewerbsintensität ein wichtiges Instrument zur Schaffung von mehr Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit ist, gehört eine Vertiefung des Binnenmarktes gerade heute auf die politische Agenda. Mängel bei der Umsetzung der bisherigen Binnenmarkt-Integration zeigen sich zunächst beim Blick auf die Vielzahl von Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission gegen rechtsuntreue Mitgliedstaaten führt. Potenziale für eine Stärkung des Binnenmarktes deckt eine Analyse der vier Grundfreiheiten auf. Die grenzüberschreitende Freizügigkeit innerhalb der EU ist im Vergleich mit anderen Wirtschaftsräumen gering. Der freie Dienstleistungsverkehr stößt immer noch auf vielfältige Hemmnisse, die auch die abgeschwächte Dienstleistungsrichtlinie nicht alle abbauen konnte. Ein wichtiges Indiz für die Hindernisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel ist, dass es zwar im Warenhandel, nicht aber beim Dienstleistungshandel zu Preiskonvergenz gekommen ist. Der Kapitalverkehr ist infolge der Krise in der Eurozone beeinträchtigt. Das Potenzial zur Stärkung des Binnenmarktes ist also da.
  • Tatsächlich hat die EU vielfältige Aktivitäten unternommen, um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes weiter zu verbessern. Die Kommission adressiert mit der Binnenmarktakte I von 2011 und der Binnenmarktakte II von 2012 einige Bereiche, in denen das Potenzial des Binnenmarktes noch besser genutzt werden kann. Diese Initiativen gehen meist in die richtige Richtung. Kritikwürdig am Vorgehen der Kommission ist aber, dass sie mit ihren Vorschlägen teilweise Binnenmarktaspekte mit anderen Politikbereichen, beispielsweise der Sozialpolitik, verknüpft. Dabei orientiert sie sich nicht immer am Subsidiaritätsprinzip.
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