Rentenabschläge bei einem vorgezogenen Ruhestand sollen die Kosten der Frühverrentung in der Rentenversicherung ausgleichen. Für Frauen entspricht die derzeitige Rentenminderung in etwa versicherungsmathematischen Abschlägen. Für Männer entsteht dagegen in einer Modellrechnung bei einem um drei Jahre vorgezogenen Ruhestand ein Vorteil von rund 7.500 Euro. Die Rentenabschläge müssen hier angehoben werden. Aber selbst versicherungsmathematische Abschläge decken weder die Vorfinanzierungskosten, noch neutralisieren sie Vorruhestandsanreize. Kalkuliert man hingegen Abschläge in Analogie zur kapitalgedeckten Altersvorsorge, dann wird neben der lebenslangen Beitragszahlung – anders als im heutigen Umlageverfahren – auch die Rentenbezugsdauer berücksichtigt. Deshalb steigt im Fall eines dreijährigen Vorruhestandes der notwendige Gesamtabschlag gegenüber den derzeit gültigen 17,5 Prozent um 4,8 Prozentpunkte für Männer und 2,3 Prozentpunkte für Frauen. Darüber hinausgehende Frühverrentungsanreize müssen mit zusätzlichen Abschlägen neutralisiert werden. Die Analyse zeigt, dass ein einheitlicher Rentenabschlag für alle Frührentner nicht den Erwerbsbiografien gerecht wird. Der Abschlag sollte sich vielmehr am individuellen Renteneintrittsalter und an der Lebenserwartung des jeweiligen Jahrgangs orientieren.
Belastungsneutrale Abschläge bei Frühverrentung
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
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