Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Integrationsausschuss und Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW
Flüchtlingsmigration: Anforderungen an das Bildungssystem und den Zugang zu Arbeit
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen
Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Integrationsausschuss und Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW
Im Jahr 2015 hat Deutschland eine historisch einmalige Zuwanderung erlebt, die mit einer Anzahl von insgesamt 1,1 Millionen Personen maßgeblich von der Migration von geflüchteten Personen getragen wurde. Seit Jahresbeginn deuten die fortlaufend abnehmenden Zahlen der im EASY-System registrierten neuen Flüchtlinge darauf hin, dass die Flüchtlingsmigration abnimmt, im März 2016 wurden schließlich nur noch 21.000 Personen im EASY System registriert (Abbildung 1-1). Dieser Rückgang ist allerdings nicht auf eine dringend benötigte Einigung in der europäischen Asylpolitik zurückzuführen, sondern kann fast ausschließlich mit der Schließung der Grenzen entlang der sogenannten „Balkan-Route“ begründet werden.
In den nächsten Monaten gilt es deshalb, bisher aufgestaute Asylanträge schnellstmöglich zu bearbeiten, denn noch immer gibt es eine große Anzahl von Personen, die noch keinen Asylantrag gestellt haben. Deshalb sind weitere Verbesserungen bei der Administration der Asylverfahren, insbesondere bei den Verfahrensdauern, notwendig.
Als bevölkerungsreichstes und wirtschaftsstarkes Bundesland nimmt NRW nach dem Königsteiner Schlüssel mit 21 Prozent im Jahr 2016 (GWK, 2016) den größten Anteil der Asylbewerber auf. Darauf folgen Bayern (15,5 Prozent) und Baden-Württemberg (12,9 Prozent). Wie Deutschland insgesamt, verzeichnet auch Nordrhein-Westfalen eine Zunahme an Asylanträgen, mit leicht abnehmender Tendenz im März. Zuletzt wurden 10.000 Asylanträge aufgenommen.
Dabei sind die administrativen Zuständigkeiten im Asylverfahren unterschiedlich geregelt. Während der Bund für die Bearbeitung der Asylanträge und die Verteilung auf die Länder verantwortlich ist, entfallen Unterbringung, Erstaufnahme und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz auch auf die Kreise und Gemeinden. Relevant für die Planung von Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ist der Gesamtbestand an Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannten Flüchtlingen. Bundesländerwerte aus dem Ausländerzentralregister für die Länder für 2015 liegen noch nicht vor. Basierend auf den Werten aus dem Jahr 2014 dürften Ende 2015 schätzungsweise knapp ein Drittel aller anerkannten Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen wohnhaft sein. Untersuchungen zu dem Wanderungsmuster von Flüchtlingen zeigen, dass es Asylbewerber, sobald sie anerkannt werden, mehrheitlich in große migrantisch geprägte Städte zieht. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Zusammenhang mit seinen stark verdichteten städtischen Regionen und Großstädten im Ballungsgebiet Rhein-Ruhr einen großen Anzugspunkt für Migranten dar (Geis/Orth, 2016). Dies kann einzelne Kommunen überfordern, denn besonders Städte im Ruhrgebiet sind selten wirtschaftsstark und bieten dementsprechend nur geringe Arbeitsmarktperspektiven für Geflüchtete.
Katrin Orth / Axel Plünnecke: Flüchtlingsmigration – Anforderungen an das Bildungssystem und den Zugang zu Arbeit.
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