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Externe Veröffentlichung 22. Mai 2024 Andrea Kurtenacker Zwischenstand Inklusion: Vorgaben und Umsetzung

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat dem Thema »Inklusion von Menschen mit Behinderungen« einen eigenen kurzen Abschnitt gewidmet. Ganz Deutschland soll in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden.

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Zwischenstand Inklusion: Vorgaben und Umsetzung
Externe Veröffentlichung 22. Mai 2024 Andrea Kurtenacker

Zwischenstand Inklusion: Vorgaben und Umsetzung

in: Knut Bergmann / Matthias Diermeier (Hg.), Transformationspolitik

Andrea Kurtenacker Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Institut der deutschen Wirtschaft (IW)

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat dem Thema »Inklusion von Menschen mit Behinderungen« einen eigenen kurzen Abschnitt gewidmet. Ganz Deutschland soll in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden.

Im Mittelpunkt steht die digitale Barrierefreiheit, die Barrierefreiheit bei der Mobilität, beim Wohnen sowie in der Gesundheit. Ziel soll es auch sein, alle öffentlichen Gebäude umfassend barrierefrei zugänglich zu machen. Hierfür wird ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufgelegt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Für eine bessere Integration sollen Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) implementiert, die sogenannte Ausgleichsabgabe erhöht und Fördermaßnahmen angepasst bzw. gestärkt werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sollen die Integration der dort Beschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt durch eine verstärkte Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen verbessern. Auch das dort gültige Entgeltsystem soll transparenter gestaltet werden. Inklusionsunternehmen, die als Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes gelten, werden durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz gestärkt. Fast zeitgleich zur Halbzeit der Ampellegislatur muss sich Deutschland im Rahmen des Staatenprüfverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen messen lassen.

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